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Steinkohlekraftwerk Datteln 4: Bautätigkeit bleibt beschränkt zulässig – aber noch keine endgültige Entscheidung
Der Landesverband des BUND hatte bei der Bezirksregierung Münster beantragt, zu entscheiden, dass die Firma E.ON Kraftwerke GmbH die ihr erteilten Zulassungen für die Errichtung des Kraftwerkes nicht mehr ausnutzen darf. Dies würde einen kompletten Baustopp bedeuten. Der BUND-NRW hatte den Antrag nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2010 gestellt, womit die Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Datteln für das Kraftwerksgelände endgültig festgestellt worden war.
Die Bezirksregierung entschied nun, dass die Errichtungsgenehmigungen für das Kraftwerk im derzeitigen Umfang weiter ausgenutzt werden können. Damit kann an Anlagenteilen, die in der 2. und 3. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung zugelassen wurden, weiter gebaut werden, nicht jedoch an Anlagen aus der nicht vollziehbaren 4. und 5. Teilgenehmigung.
Wesentlicher Grund für die Entscheidung ist, dass die 2. und 3. Teilgenehmigung nicht angefochten und somit formal bestandskräftig geworden sind. Auch wenn jetzt bauplanungsrechtliche Voraussetzungen weggefallen seien, habe sich E.ON auf die Errichtung von Anlagen einstellen dürfen, deren Genehmigungen nicht beklagt worden seien. Sie könne daher diese nicht angefochtenen Teilgenehmigungen weiter vollziehen, auch wenn sie jetzt nachträglich wegen des weggefallenen Bebauungsplans nicht mehr mit dem Bauplanungsrecht im Einklang stehen. Die Ausnutzung der 2. und 3. Teilgenehmigungen geschehe jedoch weiter auf eigenes Investitionsrisiko; die darüber hinaus gehende Errichtung und der Betrieb der Anlagen wird nur mit neuen bauplanungsrechtlichen Grundlagen genehmigt werden können.
Zuvor hatte die Bezirksregierung bereits entschieden, dass ohne neue bauplanungsrechtliche Grundlagen keine weiteren Zulassungen erteilt werden, die für das Kraftwerk Datteln 4 erforderlich sind.
Mit den heute ergangenen Entscheidungen ändert sich nichts am Umfang der Bauarbeiten mit derzeit mehr als 1000 Beschäftigten auf der Kraftwerksbaustelle. Auch ist damit keine Vorentscheidung im Hinblick auf die endgültige Verwirklichung des Kraftwerksprojektes verbunden.
24.06.2010


