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Bezirksregierung erinnert an Solarienverbot für Minderjährige - Betreibern droht Bußgeld

Münster. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) im August 2009 gilt: Sonnenbank erst ab 18 Jahren! Wer als Betreiber eines Studios gegen dieses Gesetz verstößt, dem droht seit 1. März 2010 ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Bezirksregierung Münster mahnt daher die Betreiber von Sonnenstudios, den Schutz von Minderjährigen vor gefährlicher UV-Strahlung noch ernster zu nehmen. Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs besteht hier besonderer Handlungsbedarf. Warnhinweise zum Schutz von Minderjährigen sollten daher auch in jedem Solarium deutlich ausgehängt werden.

Jugendliche, die dennoch versuchen, sich auf der Sonnenbank bräunen zu lassen, riskieren ihre Gesundheit. Denn die Strahlung im Solarium ist keineswegs harmloser als die der Sonne. Die im Sonnenlicht enthaltene UV-A- und UV-B-Strahlung wird in Solarien in unterschiedlicher Kombination eingesetzt. Sonnenbrand verursachen die energiereicheren UV-B-Strahlen. Werden die herausgefiltert, ist der Körper zwar nur der UV-A-Strahlung ausgesetzt. Das Problem dabei jedoch: Die hoch dosierten UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und führen zu chronischen Hautschäden – wie zum Beispiel vorzeitigem Altern der Haut. Nicht einmal zum Vorbräunen, als Vorbereitung auf den Urlaub, empfiehlt sich der Besuch einer Sonnenbank. Denn allein durch die UV-A-Strahlung bilden sich keine "Lichtschwielen" (verdickte Hornhaut), welche die Haut vor Sonnenbrand schützten. In Solarien, die sowohl UV-A- als auch UV-B-Strahlung kombinieren, steigt wiederum die Gefahr eines Sonnenbrands.

Weitere Informationen finden sich unter: http://www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/doc/44688.php

07.06.2010

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