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Bezirksregierung Münster erhebt keine aufsichtsbehördlichen Bedenken gegen den Haushalt 2010 der Stadt Münster
Die Stadt Münster hat der Bezirksregierung einen Haushalt vorgelegt, der in der Differenz von Erträgen und Aufwendungen einen Fehlbetrag in Höhe von 73,6 Millionen Euro ausweist. Dieses Defizit kann in diesem Jahr erneut, allerdings wohl letztmalig, mit Hilfe der sogenannten Ausgleichsrücklage aufgefangen werden, die dann bis auf einen Restbestand von voraussichtlich etwa 3 Millionen Euro beinahe vollständig verbraucht sein wird.
Die Ausgleichsrücklage ist Bestandteil des sogenannten Eigenkapitals und kann von Kommunen in Anspruch genommen werden, ohne dadurch bereits den Einschränkungen der Haushaltssicherung zu unterliegen. Dieser „Puffer“ dürfte mit diesem Jahr erschöpft sein.
Mit Sorge weist der Regierungspräsident daher darauf hin, dass jeder weitere Verzehr von Eigenkapital nun durch Rückgriff auf die Allgemeine Rücklage gedeckt werden muss. Damit verbunden steige das Risiko der Haushaltssicherung in hohem Maße an.
Die Stadt Münster ist mit diesem Haushalt nur knapp dem Erfordernis zur Aufstellung eines Konzeptes zur Haushaltssicherung entgangen. Dies ergibt sich aus der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2011 bis 2013.
Ein Haushaltssicherungskonzept ist unter anderem dann aufzustellen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren ein Eigenkapitalverzehr in Höhe von 5 Prozent der Allgemeinen Rücklage stattfindet.
Die Stadt Münster prognostiziert hier für das Jahr 2011 einen Eigenkapitalverzehr deutlich über der 5-Prozent-Schwelle in Höhe von 9,78 Prozent, während sie im Jahr 2012 von einer Inanspruchnahme unterhalb der 5-Prozent-Schwelle mit 4,56 Prozent ausgeht. Für 2013 ist dann ein Eigenkapitalverzehr wiederum in Höhe von 6,43 Prozent vorgesehen. Im entscheidenden Planjahr 2012 beträgt der „Puffer“ lediglich 0,44 Prozent, das sind 2,77 Millionen Euro. Dieser Betrag könnte sich noch etwas erhöhen, da es in 2010 wohl zu keiner Landschaftsumlagenerhöhung kommen wird und die vorhandene Ausgleichsrücklage entsprechend geringer in Anspruch genommen werden dürfte.
Bedeutsam ist ferner, dass die Stadt die Haushaltssicherung ihren Prognosen entsprechend allein mit Hilfe eines Einmaleffektes in Form sogenannter „Globaler Mehrerträge“ in Höhe von 20 Millionen Euro vermeiden will. Diese sollen von städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben erwirtschaftet und zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang weist der Regierungspräsident darauf hin, dass die auf diese Weise geplante Vermeidung der Haushaltssicherung nicht das Ergebnis einer notwendigen und nachhaltig wirkenden Sparpolitik in Form von Konsolidierungsmaßnahmen sei, sondern vielmehr nur mit Hilfe eines Einmaleffektes erreicht werde, der sich nicht beliebig oft wiederholen lasse. Er fordert hier Politik und Verwaltung dringend zu einem Umdenken auf. Im Hinblick auf eine Generationengerechtigkeit seien konkrete Konzepte zur Konsolidierung dringend notwendig, will die Stadt ihre Handlungsfähigkeit nicht verlieren.
Positiv stellte der Regierungspräsident heraus, dass die Stadt Münster mit dem vorgelegten Haushalt erstmals den Verschuldungstrend der Vergangenheit stoppen wolle und den Weg des Schuldenabbaus beginnen möchte. Nach vielen Jahren, in denen die Bruttokreditaufnahme die Tilgungsleistungen überstieg und die Verschuldung immer weiter anwuchs, soll in 2010 die Trendwende geschafft und mit dem Abbau der Verschuldung begonnen werden. Dieses Vorhaben unterstütze er ausdrücklich.
26.04.2010

