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Bundesverwaltungsgericht: Urteil rechtskräftig - Weg für Euregio-Outlet-Center Ochtrup frei
Münster/Ochtrup/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute (14. April) die Beschwerde der Bezirksregierung Münster gegen die Nichtzulassung der Revision im Rechtsstreit um die Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung für das Euregio-Outlet-Center (EOC) Ochtrup abgelehnt. Mit dem Beschluss ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. September 2009 rechtskräftig.
Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek erklärte: „Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bezirksregierung Münster nunmehr verpflichtet, der Stadt Ochtrup die Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung zu erteilen. Sie wird dieser Aufgabe in den nächsten Tagen nachkommen.“
Die von der Bezirksregierung eingelegte Beschwerde verfolgte das Ziel der Landesregierung, die Innenstädte vor einer Verödung zu schützen und den Bau von Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“ zu verhindern.
14.04.2010

