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Reaktion der Bezirksregierung zum Beschluss des BVerwG
Münster / Datteln / Leipzig. Zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2010 im Rechtsstreit um den Bau des Steinkohlekraftwerks Datteln erklärt die Bezirksregierung Münster:
Der Vollzug der 4. und 5. Teilgenehmigungen, der bis zur Rechtskraft des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 3. September 2009 befristet war, ist hiermit nicht mehr möglich. Die Arbeiten entsprechend der 4. und 5. Teilgenehmigung werden morgen (17. März) eingestellt.
Hinsichtlich der Bautätigkeit auf Grund der bestandskräftigen 2. und 3. Teilgenehmigung wird die Bezirksregierung Münster mit den betroffenen Ministerien Gespräche führen. Darüber hinaus will die Bezirksregierung die Begründung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.
16.03.2010

