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Sicheres Silvesterfeuerwerk - Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Der Verkauf in Passagen oder aus einem Kiosk heraus ist nicht erlaubt. Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Erwachsene dürfen diese Artikel nicht an Jugendliche weitergeben.
Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.
Während des ganzen Jahres können Feuerwerksartikel der Kategorie 1 an Personen über zwölf Jahren verkauft werden. Das so genannte Kinderfeuerwerk darf auch ganzjährig abgebrannt werden.
Der eigenen Sicherheit zuliebe sollte nur legales Feuerwerk gekauft werden. Dieses trägt eine so genannte BAM-Nummer oder das neue CE-Kennzeichen mit einer Registriernummer. Produkte mit der alten BAM-Nummer dürfen noch bis Ende 2016 vertrieben werden.
Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, kann nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden. Im Übrigen sind die illegal angebotenen Gegenstände zum Teil lebensgefährlich.
Sollte jemand Feuerwerkskörper der Kategorie 3 oder 4 angeboten bekommen, ist dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder der Bezirksregierung unter der Rufnummer 0251/411-0 mitzuteilen. Die Feuerwerkskörper sind in der Regel entsprechend gekennzeichnet. Sollte keine Kennzeichnung vorhanden sein, ist dies ein Indiz für illegales Feuerwerk.
Viele Menschen wissen nicht, dass beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk Temperaturen von mehr als 1000 Grad Celsius auftreten. Es besteht die Gefahr schwerster Verbrennungen. Der leichtfertige Umgang mit Feuerwerk führt jedes Jahr dazu, dass Menschen ihr Augenlicht, das Hörvermögen oder Gliedmaßen wie Finger oder Hände verlieren.
Und noch etwas ist wichtig: Nur wer einen klaren Kopf hat, sollte mit Feuerwerkskörpern umgehen. Wer alkoholisiert ist, läuft Gefahr, die Sicherheit auf die leichte Schulter zu nehmen.
Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk
- Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten
- Bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten
- Nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen sich schnell entfernen
- Raketen, Fontänen etc. niemals unter Bäumen, Laternen etc. zünden
- Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen
- Basteleien mit Feuerwerkskörpern sind eine häufige Unfallursache
- Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten
Tipps zum Verkauf von Feuerwerkskörpern für Einzelhändler:
Wer seine Regale und Warentische zum Jahreswechsel mit explosivem und damit gefährlichem Inhalt füllen möchte, sollte sich unbedingt mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut machen. Denn die Sicherheit muss beim Umgang mit Feuerwerkskörpern immer an erster Stelle stehen, ganz besonders gilt dies natürlich für die Lagerung und den Vertrieb dieser Artikel.
Dabei ist die Bezirksregierung eine wichtige Anlaufstelle. Groß- oder Einzelhändler, die zum ersten Mal Silvesterfeuerwerk verkaufen möchten, müssen dies mindestens zwei Wochen im Voraus melden. Die amtliche Bestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster werden in diesem Jahr wieder im Rahmen umfangreicher Kontrollen überprüfen, ob vor Ort alles mit rechten Dingen zugeht. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen.
Flyer Sicheres Silvesterfeuerwerk (PDF 368 KB)
28.12.2009

