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Bezirksregierung weist „Wiechholz“ im Kreis Steinfurt wieder als Naturschutzgebiet aus
Das ca. 74 ha große Areal umfasst einen alten Birkenwald, einen Erlenbruchwald und Teile eines Birken-Bruchwaldes. Weitere Lebensstätten sind Fließ- und Kleingewässer, insbesondere sonnenexponierte Laichgewässer sowie Waldlichtungen und Höhlenbäume.
In dem Naturschutzgebiet in der Größe von ca. 74 ha finden seltene und zum Teil stark gefährdete Pflanzen und Tiere ihren Lebensraum, darunter die Wasserfledermaus, der Moorfrosch, die Knoblauchkröte, der Große Abendsegler und die Heidelerche. Sie sollen durch die Verordnung erhalten und weiter entwickelt werden.
Langfristige Zielsetzung bei der Schutzverordnung ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit heimischen, der natürlichen Waldgesellschaft angehörenden Arten. Die zu schützende Fläche „Wiechholz“ gehört zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Finkenfeld und Wiechholz“ und ist somit Bestandteil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „NATURA 2000“.
Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht.
Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und von privaten Einwendern sind abgewogen worden und in die Entscheidung der Bezirksregierung eingeflossen.
02.03.2009

