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Konten- und Kassenführung am Berufskolleg Ibbenbüren beanstandet
Nach einer Anhörung des Schulleiters durch die Bezirksregierung Münster stellte dieser einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahren gegen sich selbst und erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Bezirksregierung wird ebenfalls Strafantrag stellen. Bis zum Abschluss dieser Verfahren gilt für den Schulleiter die Unschuldsvermutung.
Der Schulleiter wurde von den Aufgaben entbunden, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Schule stehen. Die pädagogischen Leitungsaufgaben werden weiter von ihm wahrgenommen.
Vor den nächsten Verfahrenschritten muss das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgewartet werden.
23.04.2009

