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Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Hochspannungsfreileitung zum Kraftwerksanschluss auf dem Gebiet der Städte Lünen und Waltrop
Der Planfeststellungsbeschluss bestimmt, dass die Energieversorgungsleitung und die notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihnen berührten öffentlichen und privaten Belange zulässig sind. Grundlagen sind das Energiewirtschaftsgesetz und alle anderen einschlägigen Bestimmungen. Alle Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen, die im Rahmen der Öffentlichkeits-, Behörden- und Verbändebeteiligung zu dem im Januar 2009 eingeleiteten Planfeststellungsverfahren eingegangen sind, wurden sorgfältig geprüft und abgewogen. Berücksichtigt wurden ebenso alle im Anhörungsverfahren aufgeworfenen Fragen zur Umweltverträglichkeit der Energieversorgungsleitung und zum Planungsstand der Kraftwerke, für deren Netzanschluss die Maschinenleitung dienen soll. An dem Verfahren beteilt haben sich 41 Behörden und Träger öffentlicher Belange, 3 Naturschutzverbände und 47 private Einwender.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nun den Verfahrensbeteiligten mit Rechtsbehelfsbelehrung persönlich zugestellt. Die Planunterlagen werden ortsüblich bekannt gemacht und in den Städten Lünen und Waltrop in der Zeit vom 05. bis 18. Januar 2010, noch innerhalb der maßgeblichen Klagefrist, öffentlich ausgelegt.
Außerdem wird der Planfeststellungsbeschluss entsprechend des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich bekannt gemacht.
21.12.2009

