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Bezirksregierung Münster weist Antrag des Nachbarn auf Baustopp ebenfalls zurück - Arbeiten auf der Kraftwerksbaustelle in Datteln weiter möglich

Münster/Datteln. Die Bezirksregierung Münster hat heute (21.10.) auch den Antrag des Kraftwerksnachbarn, die Vollziehbarkeit des erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides und einzelner Teilgenehmigungen für den Bau des Kraftwerkes in Datteln auszusetzen, abgelehnt.

Bauarbeiten etwa am Kühlturm und am Kesselhaus sind somit weiterhin möglich. Dass auch Sicherungsarbeiten für die Winterfestigkeit nach der 5. Teilgenehmigung möglich sind, hatte die Bezirksregierung bereits vor Tagen entschieden.

Gründe für die Ablehnung des Antrages liegen unter anderem darin, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 03.09.2009, welches den von der Stadt Datteln aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte, noch keine Rechtskraft erlangt hat. Sowohl die Stadt Datteln als auch die Firma E.ON Kraftwerke haben fristgerecht Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Hierüber steht eine Entscheidung aus.

Das Urteil wirkt sich auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für das Kraftwerk aus, da hierfür der Bebauungsplan und die Landesplanung eine Grundlage liefern. Eine dem Urteil angepasste Landesplanung und einen entsprechenden Bebauungsplan herzustellen, stößt jedoch nicht auf unüberwindliche Hindernisse.

Zu dem Ergebnis, dass die Bauarbeiten nicht sofort eingestellt werden müssen, kam die Bezirksregierung nach Abwägung der Interessen des Nachbarn einerseits sowie der Firma E.ON Kraftwerke und des öffentlichen Interesses andererseits.

Kann das Kraftwerk jedoch auch zukünftig keine Zulassung erhalten, müsste der ursprüngliche Zustand des Grundstückes wieder hergestellt werden. Die Firma E.ON Kraftwerke baut hier weiter auf eigenes Risiko.

Können jedoch die im Urteil des OVG benannten Probleme des Bebauungsplanes gelöst werden, erwiese es sich als sehr aufwändig und kostspielig, wenn die Firma E.ON Kraftwerke jetzt alle Bauarbeiten, die teilweise mit Spezialkräften ausgeführt werden und eng aufeinander abgestimmt sind, stornieren müsste. Die Bauarbeiten müssten dann später vorgenommen werden und teilweise wieder von vorne anfangen, wenn die Durchführbarkeit des Vorhabens feststünde. Etwa 1000 Arbeitnehmer wären hiervon betroffen und einige würden voraussichtlich arbeitslos.

Weiter konnten die immissionsschutzrechtlichen Interessen des Nachbarn, die bereits im immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid umfassend berücksichtigt worden sind, im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu keiner anderen Entscheidung beitragen.

Die rechtliche Situation wird aber neu zu beurteilen sein, falls das Urteil des OVG Münster rechtskräftig werden sollte ohne dass sich eine Änderung der planungsrechtlichen Gegebenheiten ergeben hätte.

21.10.2009

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