Sie sind hier:
Bezirksregierung Münster weist Antrag des BUND auf Baustopp zurück - E.ON darf auf der Kraftwerksbaustelle in Datteln weiterarbeiten
Bauarbeiten etwa am Kühlturm und am Kesselhaus sind somit weiterhin möglich. Dass auch Sicherungsarbeiten für die Winterfestigkeit nach der 5. Teilgenehmigung möglich sind, hatte die Bezirksregierung bereits vor zehn Tagen entschieden.
Gründe für die Ablehnung des Antrages liegen unter anderem darin, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 03.09.2009, welches den von der Stadt Datteln aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte, noch keine Rechtskraft erlangt hat. Sowohl die Stadt Datteln als auch die Firma E.ON Kraftwerke haben fristgerecht Beschwerden über die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Hierüber steht eine Entscheidung aus.
Das Urteil wirkt sich auf immissionschutzrechtliche Genehmigungen für das Kraftwerk aus, da hierfür der Bebauungsplan und die Landesplanung eine Grundlage liefert.
Eine dem Urteil angepasste Landesplanung und einen entsprechenden Bebauungsplan herzustellen, stößt aus Landessicht nicht auf unüberwindliche Hindernisse.
Zu dem Ergebnis, dass die Bauarbeiten an der 2. und 3. Teilgenehmigung nicht sofort eingestellt werden müssen, kam die Bezirksregierung nach Abwägung der Interessen von BUND bzw. den Anwohnern einerseits sowie der Firma E.ON Kraftwerke andererseits.
Die Firma E.ON Kraftwerke baut weiter auf eigenes Risiko. Kann das Kraftwerk auch zukünftig keine Zulassung erhalten, müsste der ursprüngliche Zustand des Grundstückes wieder hergestellt werden. Allerdings erwiese es sich als sehr aufwändig und kostspielig, wenn die Firma E.ON Kraftwerke jetzt alle Bauarbeiten, die teilweise mit Spezialkräften ausgeführt werden und eng aufeinander abgestimmt sind, stornieren müsste. Die Bauarbeiten müssten dann später vorgenommen werden lassen, wenn die Durchführbarkeit des Vorhebens feststünde. Etwa 1000 Arbeitnehmer wären hiervon betroffen.
Die immissionsschutzrechtlichen Interessen der Anwohner und des BUND sind berücksichtigt worden, konnten aber im Rahmen der Gesamtbetrachtung nicht überwiegen.
Die rechtliche Situation wird aber neu zu beurteilen sein, wenn das Urteil des OVG Münster rechtskräftig und die Aufhebung planungsrechtlicher Grundlagen damit rechtswirksam wird.
19.10.2009

