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Deichbausanierung Greven - Anwohnergebühr fällt deutlich geringer aus

Münster/Greven. In Bezug auf die in der Stadt Greven strittige Frage, ob und in welcher Höhe die Deichsanierungskosten auf die betroffenen Bürger umgelegt werden müssen, kommt Bewegung. Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek weist darauf hin, dass nach eigenen Berechnungen der Bezirksregierung lediglich 750.000 Euro der Gesamtkosten auf die Bürger umzulegen sind.

Wesentlicher Unterschied ist die Berücksichtigung der Landesförderung: Die Stadt Greven hat die Landesmittel lediglich auf den kommunalen Eigenanteil angerechnet, so dass sich dieser entsprechend reduziert hätte und auf die Bürger ein Betrag von etwa 2,4 Millionen Euro entfallen wäre. Nach Berechnungsmethode der Bezirksregierung wird die Landesförderung demgegenüber zum Vorteil für alle Beteiligten berücksichtigt, so dass die umzulegenden Kosten nun deutlich geringer ausfallen.

Auf diese Unterschiede in der Berechnungsmethode hat die Bezirksregierung die Stadt Greven in der vergangenen Woche anlässlich eines gemeinsamen Termins mit der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt hingewiesen. Nach abschließender Prüfung hat Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek jetzt Bürgermeister Peter Vennemeyer über die rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung informiert. „Der Bürgermeister ist jetzt aufgefordert, den Rat der Stadt Greven über die Berechnungsmethode der Bezirksregierung Münster und über das daraus folgende Ergebnis zu informieren“, so Paziorek.

Zum Hintergrund: Der Rat der Stadt Greven hatte am 4. März 2009 beschlossen, die Deichsanierungskosten nicht im Wege einer Satzung umzulegen. Nach dem Ratsbeschluss und nach der gemeinsamen Besprechung zwischen Bezirksregierung, Kreis Steinfurt und der Stadt Greven blieb jedoch nach wie vor offen, ob die Stadt - unabhängig vom Erlass einer Satzung - die ihr entstandenen Aufwendungen gegebenenfalls auf anderem Wege umlegen wird. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich angesichts der defizitären Haushaltlage der Stadt nach Auffassung der Bezirksregierung sowohl aus der Gemeindeordnung als auch aus dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen.

Jetzt ist es Aufgabe der Stadt Greven, die von der Bezirksregierung vorgelegten Zahlen, die eine für die Bürger deutlich niedrigere Belastung bedeuten würde, gemeinsam mit dem Rat zu beraten.

19.03.2009

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