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Bezirksregierung erklärt:
„Keine vollständige aufschiebende Wirkung der neuen Klagen gegen das E.ON-Kraftwerk Datteln “
Die weiteren Anträge auf sofortigen Baustopp aufgrund des OVG-Urteils vom 3. September werden derzeit umfassend geprüft.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND-NRW) sowie ein Waltroper Landwirt erweiterte Klagen gegen Teilgenehmigungen erhoben, die die Bezirksregierung Münster für die Errichtung des Kohle-Kraftwerkes in Datteln ausgesprochen hatte. Beide Kläger wenden sich gegen die 4. und 5. Teilgenehmigung, der BUND NRW zusätzlich gegen die 3. Teilgenehmigung. Der Bezirksregierung Münster sind diese Klagen allerdings noch nicht zugestellt worden.
Im Jahr 2007 hatten beide Kläger bereits gegen den Vorbescheid sowie die 1. Teilgenehmigung (die die Baureifmachung des Kraftwerksgeländes umfasste) geklagt. Da die E.ON Kraftwerke GmbH jedoch den Sofortvollzug dieser Maßnahmen beantragt und die Bezirksregierung den Sofortvollzug auch zugelassen hatte, konnte der Beginn der Bauarbeiten trotz der Klagen erfolgen. Über diese Klagen wird das OVG noch entscheiden.
Einen kurzfristig verhängten Baustopp hatte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes im Februar 2007 im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens wieder aufgehoben, da es keine durchgreifenden Bedenken gegen den erteilten Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung sah.
Mit der 2. bis 5. Teilgenehmigung genehmigte die Bezirksregierung dann verschiedene Hochbauten. So umfasst die 2. Teilgenehmigung die Errichtung von Kühlturm, Kesselhaus und Kohlebunker, die 3. Teilgenehmigung Dampfkessel- und Abgasreinigungsanlagen. Die 4. Teilgenehmigung befasst sich mit der Herstellung des Gleisanschlusses und der Einhausung der Emissionsmessstelle am Kühlturm; bei der 5. Teilgenehmigung geht es unter anderem um Hilfsdampferzeuger, Ammoniaklager, Aschelager und Siloanlagen.
Die Bezirksregierung beurteilt die Auswirkungen der Klagen gegen die 3., 4. und 5. Teilgenehmigung auf den Fortgang der Bauarbeiten wie folgt:
Von der 3. Teilgenehmigung, die am 12. Dezember 2007 erteilt wurde, machte EON sofortigen Gebrauch. Da gegen die Bauarbeiten nicht Klage binnen eines Jahres nach Beginn eingelegt wurde, muss das Klagerecht als verwirkt angesehen werden. Das hat zur Folge, dass von einer aufschiebenden Wirkung der Klage nicht ausgegangen werden kann.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss Entsprechendes von den Klagen gegen die 4. Teilgenehmigung angenommen werden, die am 16. Juli 2008 erteilt wurde.
Die Bezirksregierung geht zurzeit auch hier nicht von einer aufschiebenden Wirkung der Klage aus.
Den Klagen gegen die 5. Teilgenehmigung, die im Oktober 2008 erging, kommt jedoch die sogenannte aufschiebende Wirkung zu. Dies hat zur Folge, dass diese Teilgenehmigung bis zur Entscheidung über die Klagen zunächst nicht weiter ausgenutzt werden kann. Anlagenteile, die nur mit der 5. Teilgenehmigung errichtet werden dürfen, können daher nicht weiter erbaut werden. Dies hat die Bezirksregierung heute der E.ON mit Fax-Schreiben mitgeteilt. Regierungspräsident Dr. Paziorek bedauert: „Aufgrund der Rechtslage mussten wir diese Entscheidung jetzt so treffen, obwohl dadurch auf der Baustelle aktuell rund 500 Arbeitsplätze betroffen sein können.“
Ob damit die Errichtung der betroffenen Anlagen tatsächlich gehemmt bleibt, ist allerdings noch offen, da E.ON von Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch machen könnte.
Den jetzt eingereichten Klagen ging das Urteil des Oberverwaltungsge¬richts Münster vom 3. September 2009 voraus, das den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerksgelände aufhob. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, stellt aber fest, dass die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Kraftwerksneubau nicht vorliegen. Daraufhin waren in der vergangenen Woche bereits Anträge auf Anordnung eines Baustopps bei der Bezirksregierung eingegangen. Die Urteilsbegründung ist der Bezirksregierung seit heute bekannt. Sie prüft die beiden Anträge derzeit unabhängig von den neuen Klagen.
16.09.2009

