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Einlagerung von Abfällen aus Kernkraftwerken in Ahaus genehmigt

Münster / Ahaus. Die Bezirksregierung Münster hat der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus deutschen Kernkraftwerken zwischen zu lagern. Die Genehmigung nach Paragraph 7 der Strahlenschutzverordnung sieht eine befristete Aufbewahrung für den Zeitraum von zehn Jahren vor. Danach erlischt die Genehmigung. Ab 2014 wird voraussichtlich das genehmigte Endlager des Bundes, Schacht Konrad bei Salzgitter, für diese Abfälle zur Verfügung stehen.

Bei den Betriebs- und Stilllegungsabfällen handelt es sich beispielsweise um Bauschutt, Papier, Putzlappen, Metallschrott sowie ausgebaute Anlagenteile. Sie weisen nur eine geringe Radioaktivität auf. Sie sollen in unterschiedlichen Behältern aus Beton, Guss und Stahl in der westlichen Hallenhälfte zwischengelagert werden.

Da die gesetzlichen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden, musste die Bezirksregierung die Zwischenlagerung nach dem Antrag der GNS genehmigen. Die Strahlung der Betriebs- und Stilllegungsabfälle wird die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten.

Zusätzlicher Hinweis:

Die Bezirksregierung Münster ist nicht für die Genehmigung von Transport oder Lagerung von Castor-Behältern nach Ahaus zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter genehmigt Transporte und Lagerung von Castoren im Transportbehälterlager Ahaus. Die Überwachung der Castore in Ahaus obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW in Düsseldorf.

11.11.2009

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