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Einlagerung von Abfällen aus Kernkraftwerken in Ahaus genehmigt
Bei den Betriebs- und Stilllegungsabfällen handelt es sich beispielsweise um Bauschutt, Papier, Putzlappen, Metallschrott sowie ausgebaute Anlagenteile. Sie weisen nur eine geringe Radioaktivität auf. Sie sollen in unterschiedlichen Behältern aus Beton, Guss und Stahl in der westlichen Hallenhälfte zwischengelagert werden.
Da die gesetzlichen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden, musste die Bezirksregierung die Zwischenlagerung nach dem Antrag der GNS genehmigen. Die Strahlung der Betriebs- und Stilllegungsabfälle wird die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten.
Zusätzlicher Hinweis:
Die Bezirksregierung Münster ist nicht für die Genehmigung von Transport oder Lagerung von Castor-Behältern nach Ahaus zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter genehmigt Transporte und Lagerung von Castoren im Transportbehälterlager Ahaus. Die Überwachung der Castore in Ahaus obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW in Düsseldorf.
11.11.2009

