Amtliche Bekanntmachung

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Stellungnahme der Bezirksregierung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 zur Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Datteln für das E.ON-Kraftwerk.

Bezirksregierung erteilt zunächst keine weiteren Teilgenehmigungen

Münster / Datteln. Nach erster Vorprüfung der beiden Anträge auf sofortigen Baustopp des Kraftwerkprojekts in Datteln hat Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek entschieden, zunächst keine weiteren Teilgenehmigungen für das Projekt zu erteilen. Der klagende Landwirt aus Waltrop und der BUND hatten die Anträge gestellt.

"Auf der Grundlage ihres derzeitigen Kenntnisstandes kann die Bezirksregierung Münster keinen sofortigen Baustopp für die Errichtung des Kraftwerkes verhängen, denn die Begründung des Oberverwaltungsgerichts-Urteils vom 3. September 2009 liegt noch nicht vor. Weitere Teilgenehmigungen werden jedoch nicht erteilt", begründete der Regierungspräsident das weitere Vorgehen der Behörde. Fünf Teilgenehmigungen sind bereits von der Bezirksregierung ausgesprochen worden. Eine Entscheidung zu der anstehenden sechsten Teilgenehmigung, bezogen auf eine Stromzuleitung und eine Abwasserleitung, sollte in Kürze erfolgen, wird aber aufgrund des Urteils zunächst zurückgestellt. Eine Gesamtabwägung ist erst dann möglich, wenn die genauen Entscheidungsgründe des Gerichts bekannt sind.

Die Bezirksregierung war in dem gerichtlichen Normenkontrollverfahren, in dem die Entscheidung fiel, nicht beteiligt. Allerdings ist im Bauleitplanverfahren eine regionalplanerische Unbedenklichkeitserklärung abgegeben worden, weil die Fläche bereits seit 1987 im damaligen Gebietsentwicklungsplan, heute Regionalplan, als Kraftwerksstandort vorgesehen war.

Der Bezirksregierung ist die grundsätzliche Bedeutung des OVG-Urteils für den Bereich der Landesplanung bewusst. Der 10. Senat hat den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das E.ON-Kraftwerk für unwirksam erklärt und hat dem Vorhaben damit eine bauplanungsrechtliche Grundlage entzogen. Folgerichtig sieht die Bezirksregierung Münster bis auf Weiteres von der Erteilung weiterer Teilgenehmigungen ab.

Einen kurzfristig verhängten Baustopp hatte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes im Februar 2007 im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens wieder aufgehoben, da es keine durchgreifenden Bedenken gegen den für das Kraftwerksvorhaben erteilten Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung sah.

Die Entscheidung über einen erneuten Baustopp kann von der Bezirksregierung nur auf verlässlicher Grundlage getroffen werden, also nach intensiver Prüfung des Urteils und der Urteilsbegründung. Denn die Folgen eines Baustopps sind weitreichend.

Die Antragsteller sind entsprechend von der Behörde informiert worden.

10.09.2009

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