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Kein Losverfahren am Schlaun-Gymnasium Münster

Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek nahm von Elisabeth Heibach die Reslolution der Elternschafts den Schlaun-Gymnasiums entgegen. Bei der Übergabe waren ebenso der Leiter der Schulabteilung Wolfgang Weber, Schuldezernent Wolfgang Kaiser und der Dezernent für Schulorganisation Martin Risse von der Bezirksregierung Münster anwesend.

Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek (Mitte) nahm von Elisabeth Heibach (rechts vom RP) die Reslolution der Elternschafts den Schlaun-Gymnasiums entgegen. Bei der Übergabe waren ebenso der Leiter der Schulabteilung Wolfgang Weber (2.v.l.), Schuldezernent Wolfgang Kaiser (links) und der Dezernent für Schulorganisation Martin Risse (3.v.l.) von der Bezirksregierung Münster anwesend.

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat nach Abstimmung mit dem Schulträger und der Schulleitung entschieden, dass ausnahmsweise alle angemeldeten 68 Schülerinnen und Schüler am Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Münster aufgenommen werden.

Damit ist kein Losverfahren mehr erforderlich. Allerdings wird keine dritte Klasse gebildet. Es werden zwei Klassen mit jeweils 34 Schülern eingerichtet. Dem Elternwunsch auf Besuch des Schlaun-Gymnasiums wird auf diese Weise Rechnung getragen. Bei Anwendung des Losverfahrens wären ohnehin zwei Klassen mit 32 Schülern gebildet worden. Die jetzige Ausnahmeregelung erhöht die Klassenstärke um je zwei Schüler. Angesichts der angemeldeten 68 Schülerinnen und Schüler kommt für die Bezirksregierung die Bildung einer dritten Klasse nicht in Betracht. Eine dritte Klasse deutlich unterhalb des Mindestwertes von 26 Schülern hätte zudem die Unterrichtsversorgung an dieser Schule erschwert.

Die Genehmigung von drei Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Münster-Kinderhaus ist vor dem Hintergrund der spezifischen Situation des Stadtteils Kinderhaus getroffen worden.

10.03.2009

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