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Gisela Kersten-Gast wird neue Schulleiterin der Grundschule an der Georgstraße in Gelsenkirchen

Bezirksregierung Münster hat entschieden

Münster/Gelsenkirchen. Die Bezirksregierung Münster wird zum 1. August 2009 im Einvernehmen mit der Stadt Gelsenkirchen die Schulleiterstelle an der Gemeinschaftsgrundschule Georgstraße in Gelsenkirchen mit Gisela Kersten-Gast besetzen.

Nachdem die Schulkonferenz die einzige Bewerberin nach der dritten Ausschreibung nicht gewählt hat, prüfte die Bezirksregierung das Verfahren. Die Eignung, Leistung und Befähigung eines Bewerbers zu bewerten, ist alleine Aufgabe der Schulaufsicht. Wird ein Bewerber durch die Schulkonferenz abgelehnt, ist dies nur dann beachtlich, wenn schulspezifische Gründe ausschlaggebend sind. Andernfalls ernennt die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde dann den Schulleiter. Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigen diese Auffassung. Die ursprüngliche Idee des Gesetzgebers, der Schulkonferenz ein unbeschränktes Wahlrecht einzuräumen, ist von der Rechtsprechung nicht akzeptiert worden.

Aufgrund des Schulentwicklungsplans für die Primarstufe sind zwei eigenständige Bekenntnis-Grundschulen am Standort Georgstraße in Gelsenkirchen 2008 aufgelöst und zu einer neuen Gemeinschaftsgrundschule zusammengelegt worden.

Die verbliebene Bewerberin besitzt langjährige Erfahrung in der Schulleitung und hat in dieser Zeit erfolgreich mit dem Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen und dem Schulträger kooperiert. Vor diesem Erfahrungshintergrund ist ein zügiges Zusammenwachsen der vormals zwei Systeme zu einer Schule zu erwarten.

02.07.2009

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