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Rückzahlung von Elternbeiträgen bleibt eigene Entscheidung bei Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt

Münster / Bottrop. Die Rückzahlung von Kindergarten-Beiträgen für die streikbedingte Ausfallzeiten stellt eine freiwillige Leistung der Kommune dar, über die diese unter Beachtung ihrer Haushaltssituation nach eigenem Ermessen entscheiden kann. Für Kommunen, die sich im Nothaushalt oder gar in der Überschuldung befinden, kommt eine Rückzahlung haushaltsrechtlich allerdings nicht in Betracht. Diese Information hatte die Bezirksregierung Münster den Kommunen bereits im Juni erteilt.

Wenn einige Kommunen jetzt in der Presse erklären, „die Kommunalaufsicht werde eine Rückzahlung der erhobenen Elternbeiträge nicht dulden“, und damit den Eindruck zu erwecken versuchen, die Bezirksregierung Münster werde eine Rückzahlung von Elternbeiträgen grundsätzlich kommunalaufsichtlich in Frage stellen, so ist dies falsch.

So verfügt zum Beispiel die Stadt Bottrop im Haushaltsjahr 2009 über einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt, so dass die Beschränkungen in der Haushaltsbewirtschaftung, die etwa für Kommunen im Nothaushaltsrecht bestehen, hier nicht vorliegen. Damit entscheidet Bottrop in eigener Zuständigkeit und eigener Verantwortung über die Frage einer eventuellen Rückzahlung der Elternbeiträge. Bei ihrer Entscheidung hat die Stadt ihre aktuelle Haushaltssituation und deren erkennbare Entwicklung mit zu berücksichtigen. Wenn eine Stadt angesichts einer sich kritisch entwickelnden Haushaltslage von einer Rückzahlung Abstand nehmen möchte, ist dies aus Sicht der Bezirksregierung nicht zu beanstanden.

01.10.2009

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