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Bezirksregierung Münster warnt vor illegal gelagertem Großfeuerwerk
- grenznah zu den Niederlanden gelegene Städte betroffen -
Hierbei handelt es sich nicht um die bekannten Silvesterfeuerwerkskörper der Klassen I oder II, wie beispielsweise Knaller oder Raketen, sondern um große Kugel- und Zylinderbomben der Klassen III und IV, wie sie nur von Berufsfeuerwerkern mit besonderer Ausbildung und behördlicher Erlaubnis verwendet werden dürfen.
Derartige Feuerwerkskörper können beim Lagern massenexplosionsgefährlich reagieren, das heißt dass nicht die einzelnen Bomben nacheinander explodieren, sondern der ganze Karton auf einmal durchzündet und somit die Garage in die Luft fliegt.
Privatleute in den deutschen grenznahen Städten zu den Niederlanden werden aufgefordert, den Inhalt ihrer Garagen oder Scheunen umgehend zu überprüfen, insbesondere, wenn diese an verdächtige Personen vermietet werden. Polizei und Ordnungsämter werden in diesen Städten Garagen kontrollieren.
Bei der Feststellung von gewerblichen Feuerwerkskörpern wird gebeten, die Sprengstoffexperten der Bezirksregierung Münster umgehend über die Telefonnummer 0251/411-0 zu informieren.
Hintergrund:
Seit Herbst 2008 wird nach drei Seecontainern mit illegalen Feuerwerkskörpern aus China gefahndet, die über den belgischen Seehafen Antwerpen nach Niedersachsen geliefert wurden und deren Spuren sich dort verlieren. Es ist nicht auszuschließen, dass deren Weg in die Niederlande durch den Regierungsbezirk Münster führt.
Bereits im Dezember 2007 hatten die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster einen Niederländer ermittelt, der 700 kg gewerbliche Feuerwerkskörper in einer angemieteten Privatgarage in Gronau zwischengelagert hatte. Damals konnte das Großfeuerwerk sichergestellt werden.
28.11.2008

