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Dritter Durchgang "Runder Tisch Ems 1" setzt Prioritäten für Gewässerschutz

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Peter Loheide (am Pult), Dezernent für Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung Münster, erläutert Konzepte für den besseren Schutz der Ems

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Münster. Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek begrüßte heute (28. Mai) die Teilnehmer des Dritten Durchgangs "Runder Tisch Ems 1" in den Räumen der Bezirksregierung Münster. Wie können die Gewässer ökologisch aufgewertet und geschützt werden? Was kann getan werden, damit unsere Flüsse und Bäche in einen guten Zustand kommen und in diesem auch bleiben? Wo können und müssen Prioritäten gesetzt werden? Diese Fragen diskutierten im Rahmen des dritten Durchgangs des "Runden Tisches Ems 1" Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek gemeinsam mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden und den Vertretern der Interessen- und Naturschutzverbände, aus Landwirtschaft und Industrie im Einzugsgebiet der Ems.

Hintergrund ist die am 22. Dezember 2000 vom Europäischen Parlament verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die erstmals einen einheitlichen und umfassenden Ordnungsrahmen zum Gewässerschutz in Europa setzt. Ziel ist es, einen "guten Zustand" für alle Gewässer zu erreichen. "Guter Zustand" meint biologisch und chemisch einwandfreie Wasserqualität und ein naturnahes Erscheinungsbild, das Fauna und Flora im und am Fluss gute Bedingungen bietet. Soweit das Ziel nicht erreicht wird, müssen Maßnahmen geplant und kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden. Dabei sind Eingriffe des Menschen, natürliche

Rahmenbedingungen und ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen.

Bis Ende des Jahres 2009 stellt das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals für das ganze Bundesland Bewirtschaftungspläne für Gewässer und Grundwasser auf. Sie basieren im Wesentlichen auf den Erkenntnissen, die in den "Runden Tischen" gewonnen wurden. Die Bewirtschaftungspläne werden darstellen, was, wann, wo zu tun ist, um die Gewässer zu erhalten und ihren Zustand zu verbessern. Gleichzeitig beschreiben sie auch, warum ein Gewässer in einigen Bereichen nicht verbessert werden kann. Die Vorgaben im Plan werden für die Behörden verbindlich sein, die Wasserwirtschaft steuern und in der regionalen Entwicklung zu berücksichtigen sein.

Im kommenden Jahr können Bürgerinnen und Bürger zur Planungskonzeption Stellung nehmen, bevor der Bewirtschaftungsplan Ende 2009 von der Landesregierung verabschiedet und der EU als verbindlich gemeldet wird

28.05.2008

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