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Hindernisse beseitigen für ein selbstbestimmtes Leben
Hartmut Braschs Arbeitsplatz: Ohne Computermonitor, dafür aber mit Braille-Tastatur.
Münster. Hartmut Brasch ist seit frühester Kindheit blind, doch hilflos würden ihn seine Kollegen nicht bezeichnen. "Mit Hilfe meiner Braille-Tastatur kann ich alle digitalisierten Schriftstücke lesen und beantworten", setzt Brasch Vorurteilen von nicht-behinderten Arbeitnehmern entgegen. Der Regierungsoberinspekteur arbeitet seit knapp 20 Jahren für die Bezirksregierung und bearbeitet in Münster die Angleichung von Lehramts-Studiengängen aus verschiedenen Bundesländern.
Am Arbeitsmarkt teilzuhaben wie alle anderen ist ein entscheidender Faktor der gesellschaftlichen Integration behinderter Menschen. Die Bezirksregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber allen ihren Arbeitnehmen bewusst, und setzt aus diesem Grund das seit dem Jahr 2002 bestehende Behindertengleichstellungsgesetz konsequent um.
Der Anteil von schwerbehinderten Mitarbeitern in der Behörde liegt bei 14 Prozent, das sind mehr als doppelt so viele als in anderen Behörden in NRW beschäftigt werden - hier liegt die Quote insgesamt bei 5,7 Prozent.
Für ihre Vorreiterrolle in der Herstellung von Barrierefreiheit erhielt die Bezirksregierung im November 2007 als erste Institution in Münster die Ehrenplakette des VdK Landesverbandes NRW.
Es ist nicht allein mit einer vermehrten Einstellung behinderter Menschen getan, oft muss auch der Arbeitsplatz individuell an das jeweilige Handicap angepasst werden.
"Im Grunde kann ich meinen Arbeitsplatz voll ausfüllen. Grenzen erreiche ich erst, wenn es zum Beispiel darum geht, Karten zu lesen oder umfangreiche Tabellen schnell zu erfassen", beschreibt Hartmut Brasch seine Situation am Arbeitsplatz. Um diese Grenzen nicht unüberwindbar zu machen, wurde Brasch eine Arbeitsassistenz zugewiesen, die ihm hilft, Akten zu finden und Schriftstücke zu digitalisieren.
Diese Anpassungen des Arbeitsplatzes werden durch den Arbeitgeber bezahlt, allerdings werden Zuschüsse durch die Integrationsämter des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe gewährt.
"Wir arbeiten in der Bezirksregierung offen miteinander, und wissen, dass die Behörde viel tut, um Mitarbeiter mit Behinderungen zu unterstützen.", sagt Marion Schimannek, "denn auch die behinderten Mitarbeiter leisten einen wertvollen Beitrag zum Funktionieren der Behörde". Wegen einer seltenen Gelenkkrankheit bewegt sie sich im Rollstuhl fort. "Man muss allerdings schon ein gewisses Selbstbewusstsein haben, um Arbeitserleichterungen offen einzufordern und Hilfestellungen von Seiten der Dienststelle anzunehmen."
Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes ist ein veränderter Umgang mit behinderten Mitbürgern. Anstatt von öffentlicher Fürsorge abhängig zu sein, sollen sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben. Das umfasst auch Selbstverwirklichung und Anerkennung am Arbeitsplatz.
"Leider gibt es immer noch zu viele Vorurteile, wenn es um die Anstellung von behinderten Mitbürgern geht" gibt Hans-Josef Klauke-Mackowiak zu bedenken. Klauke-Mackowiak ist Vertrauensmann der schwerbehinderten Mitarbeiter der Bezirksregierung und beschreibt eines der Vorurteile, behinderte Menschen seien häufiger krank, als ihre nicht-behinderten Kollegen. "Doch das stimmt meist nicht, viele werden durch ihre Behinderung nur wenig an ihrem Arbeitsplatz beeinträchtigt. Es ist nur wichtig, den richtigen Arbeitsplatz für die Person zu finden, beziehungsweise ihn entsprechend barrierefrei einzurichten. Das Entscheidende ist, wie der oder die Einzelne mit der Behinderung umgeht", bekräftigt Klauke-Mackowiak.
Um auch Bürgern mit Behinderungen einen Zugang zur Bezirksregierung zu ermöglichen, sind alle Münsteraner Gebäude der Bezirksregierung barrierefrei gestaltet. Auch die Internetseite der Behörde ist, mit entsprechendem Zubehör, für Blinde und Sehbehinderte nutzbar.
28.03.2008

