Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Luftreinhalteplan nördliches Ruhrgebiet nimmt Formen an

Münster/Ruhrgebiet. Die Arbeit am Luftreinhalteplan für die Ruhrgebietsstädte Bottrop, Gladbeck, Herten, Gelsenkirchen, Recklinghausen und Castrop-Rauxel geht zügig weiter. Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek hat jetzt den Plan bis auf wenige Feinheiten mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Die beteiligten Städte und Institutionen haben Anregungen und Korrekturen eingebracht. Mitte Februar wird der Luftreinhalteplan der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Sommer 2008 soll der Luftreinhalteplan in Kraft treten.

Viel zu hohe Messwerte an den Messstationen in Bottrop und Gelsenkirchen im Jahr 2007 und die prognostizierten hohen Belastungen in weiteren Bereichen machen die Notwendigkeit eines Luftreinhalteplanes deutlich. Mit dem Luftreinhalteplan soll den Bürgern der Ruhrgebiets-Städte mehr Lebensqualität ermöglicht werden.

Mit verschieden Maßnahmen, die sowohl Industrieanlagen, private Haushalte und den Verkehr betreffen, werden die Emissionen verringert. Die Verkehrsbetriebe im Ruhrgebiet tauschen einen Großteil ihrer Fahrzeuge in umweltfreundlichere Modelle um. Die Stadt Gelsenkirchen wird Ampelanlagen optimieren und durch die „grüne Welle“ für einen flüssigeren Verkehrsablauf sorgen. Dadurch wird an einzelnen Schwerpunkten der Stop-and-go-Verkehr eingedämmt und es gelangen weniger Abgase in die Luft. Die Handwerkskammer hat ein Programm zur Gebäudeenergieberatung aufgelegt. So gelangen weniger Verbrennungsabgase in die Luft.

Die Einrichtung einer städteübergreifen Umweltzone ist ebenso eine dieser Maßnahmen. Gemeinsames Ziel des Umweltministeriums und der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster ist es, eine möglichst zusammenhängende, auf das notwendige Maß beschränkte, Umweltzone für das Ruhrgebiet zu schaffen. In den Umweltzonen dürfen voraussichtlich ab Herbst 2008 nur noch Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette und ab 2010 nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette fahren. Für besondere Fälle wird es innerhalb einer Übergangsfrist soziale und wirtschaftliche Ausnahmegenehmigungen geben.

Die geplante Umweltzone betrifft vorwiegend die Stadt Bottrop mit den Stadteilen Welheim, Batenbrock und Vonderort, die Stadt Gladbeck mit dem Ortsteil Butendorf, die Stadt Gelsenkirchen mit den südlich der Emscher liegenden Stadtteilen und den Ortsteilen Bismarck, Resser Mark, Erle und der Altstadt, der Süden der Stadt Herten, die Stadt Recklinghausen mit den Ortsteilen Hochlarmark, Hillerheide und König Ludwig und die Stadt Castrop-Rauxel mit den Ortsteilen Bladenhorst, Obercastrop, Schwerin und Merklinde. Im Süden geht die Umweltzone nahtlos in die angrenzenden Umweltzonen der Regierungsbezirke Arnsberg und Düsseldorf über.

Unter strenger Abwägung der vorliegenden Belastungen und der wirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere des Hafens der Stadt Gelsenkirchen wurde hierfür eine umweltverträgliche Zufahrtlösung gefunden, die eine ständige Erreichbarkeit sichert. Ebenso kann die in der Nähe der Autobahn 2 liegende Arena auf Schalke (Veltins-Arena) ohne Beschränkung angefahren werden.

Der Luftreinhalteplan für den nördlichen Teil des Ruhrgebiets wird ab Mitte 2008 in den Städten Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel ausliegen und auf der Homepage der Bezirksregierung Münster für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf werden die für ihren Bezirk erstellten Luftreinhaltepläne zur gleichen Zeit veröffentlichen, so dass eine Gesamtplanung für das Ruhrgebiet vorliegt.

Luftreinhalteplan (PDF 4 MB)

24.01.2008

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info