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Vorsicht beim Silvester - Feuerwerk!

So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen

Münster. Immer wieder ein faszinierender Anblick für Kinder wie für Erwachsene: Am 31.12. um 24.00 Uhr leuchtet der dunkle Himmel in sämtlichen Farben. Raketen jagen in die Silvesternacht. Raketen, Kracher und Böller verursachen auch viele Unfälle. Gedankenlosigkeit und Leichtsinn beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hat oft fatale Folgen. Vom Wohnungsbrand mit hohem Sachschaden bis hin zu schwersten Verletzungen im Gesicht oder an Händen und Armen reichen die traurigen Bilanzen vergangener Jahreswechsel.

Damit Sie einen gesunden Start ins neue Jahr haben, weisen die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster auf folgendes hin:

Vom 29. - 31. Dezember 2008 dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II angeboten und verkauft werden.
Das Abbrennen ist jedoch nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt.

Hinweise und weitere Informationen sind bei der Bezirksregierung Münster unter der Rufnummer 0251/411-0 erhältlich.

22.12.2008

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