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Vorsicht beim Silvester - Feuerwerk!
So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen
Münster. Immer wieder ein faszinierender Anblick für Kinder wie für Erwachsene: Am 31.12. um 24.00 Uhr leuchtet der dunkle Himmel in sämtlichen Farben. Raketen jagen in die Silvesternacht. Raketen, Kracher und Böller verursachen auch viele Unfälle. Gedankenlosigkeit und Leichtsinn beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hat oft fatale Folgen. Vom Wohnungsbrand mit hohem Sachschaden bis hin zu schwersten Verletzungen im Gesicht oder an Händen und Armen reichen die traurigen Bilanzen vergangener Jahreswechsel.
Damit Sie einen gesunden Start ins neue Jahr haben, weisen die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster auf folgendes hin:
- Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung getestet und zugelassen wurden. Sie sind an einer "BAM-Nummer" zu erkennen.
- Feuerwerkskörper der Klasse I (Feuerringe, Knallfrösche, Bodenkreisel, Tolle Biene) dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
- Feuerwerkskörper der Klasse II (z.B. Raketen, China-Böller, Kanonenschläge) gehören nicht in Kinderhände. Die Abgabe darf grundsätzlich nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
- Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und Gefahrenhinweise unbedingt beachten.
- Bei Fehlzündungen ("Blindgänger") auf keinen Fall Nachzündversuche unternehmen.
Vom 29. - 31. Dezember 2008 dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II angeboten und verkauft werden.
Das Abbrennen ist jedoch nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt.
Hinweise und weitere Informationen sind bei der Bezirksregierung Münster unter der Rufnummer 0251/411-0 erhältlich.
22.12.2008

