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Bezirksregierung informiert Kommunen zur Einführung der papierlosen Akte
Seit Januar dieses Jahres sind die 54 Kreise und kreisfreien Städte für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts und des Elterngelds zuständig. Bis Ende 2007 hatten die Versorgungsämter diese Aufgaben übernommen. Das digitale Verfahren war hier schon im Bereich Erziehungs- und Elterngeld zum Einsatz gekommen. Es konnte den Kommunen aber bisher nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Aufgaben zu Jahresbeginn unter Zeitdruck übertragen werden mussten.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt werden die Papierakten parallel zu einer teilelektronischen Akte weiter geführt. Dieses Vorgehen ermöglicht einen fließenden Übergang in der Bearbeitung, gleichzeitig behindert es die Umstellung jedoch auch. Der Kreis Borken befindet sich aktuell in einer Pilotphase, hier werden die digitalen Möglichkeiten der vollelektronischen Akte bereits genutzt. Die Vertreter des Kreises zeichneten insgesamt ein sehr positives Bild. Vor allem die Leistungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technik konnte deutlich verbessert werden.
Das Treffen eröffnete vielen Teilnehmern neue Sichtweisen. Die digitale Aktenführung ist das System der Zukunft und die Bezirksregierung ist mit den Kommunen auf dem richtigen Weg – darin waren sich alle einig.
23.09.2008

