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Wasserschutzgebiet Offlum neu festgesetzt
Geschützt war die Wassergewinnung bisher durch die Verordnung vom 01. Dezember 1980. Die Neufestsetzung berücksichtigt die Erkenntnisse, die sich aus der größeren Messstellendichte ergeben. Es wird jetzt das gesamte unterirdische Einzugsgebiet unter Schutz gestellt. Gegenüber der Festsetzung von 1980 führt dies zu einer Ausweitung im Nordosten und einer Reduzierung im Westen.
Im Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes wurden insbesondere von den betroffenen Landwirten Bedenken gegen die Abgrenzung vorgebracht, die auch gegenüber dem Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW Eckhard Uhlenberg im Rahmen eines Gesprächstermins erläutert wurden. Die vom Ministerium daraufhin in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme bestätigt nicht nur die Abgrenzung des Schutzgebietes, sondern hebt auch den von der Bezirksregierung erzielten Ausgleich der Interessen von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hervor.
In Wasserschutzgebieten gelten zahlreiche Verbote und Einschränkungen, die allesamt dem Schutz der Gewässer dienen. Auch Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Wasserschutzgebieten müssen Einschränkungen, die der Sicherung der Gewässer dienen, hin nehmen. Die Wasserschutzgebietsverordnung Offlum trat am 18. Januar 2008 in Kraft und ersetzt die bisherige Verordnung vom 01. Dezember 1980.
Sie ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter "Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Nr. 2 vom 11. Januar 2008, Punkt 41" einsehbar (pdf-Dokument 3,39 MB).
22.01.2008

