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Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster prüfen auch in diesem Jahr Propangasanlagen auf Weihnachtsmärkten
Unsachgemäße Aufstellung von zwei 33 kg -Propangasflaschen in einem Abstellraum mit brennbaren Gegenständen, gefüllten Müllbeuteln und mit Gummibändern befestigtem Popangasdruckminderer. Die Aufstellung der Propangasflaschenanlage ist nur in abschließbaren Metallschränken zulässig und muss von einer Fachfirma vor der ersten Inbetriebnahme überprüft werden.
Geräte zum Grillen, Kochen, Braten sowie Mandelbrenner, Crepes-Backgeräte, Friteusen und Partystrahler, die mit Gas betrieben werden, müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle zwei Jahre von einer Fachfirma überprüft werden. Ohne Prüfung darf keine Propangasverbrauchsanlage in Betrieb genommen werden.
Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster werden auch in diesem Jahr auf den Weihnachtsmärkten im gesamten Regierungsbezirk verstärkt Propangasverbrauchsanlagen auf ihre Betriebssicherheit prüfen.
21.11.2008

