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Vereinbarung zum Interessenausgleich zwischen Kalkabbau und Naturschutz unterzeichnet

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Vereinbarung zum Interessenausgleich zwischen Kalkabbau und Naturschutz unterzeichnet

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Münster/Lengerich/Lienen. Im Beisein von Staatssekretär Dr. Alexander Schink wurde heute (19. März) die Vereinbarung zum Interessenausgleich zwischen Kalkabbau und Naturschutz im Flora Fauna Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg" von Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek, dem Vorstandsvorsitzenden der Dyckerhoff AG Wolfgang Bauer, den Geschäftsführern der Schencking GmbH & Co. KG Felix Hebler und Detlev Wegner, Dr. Wolfgang Ballke vom Kreis Steinfurt und Heinz-Peter Hochhäuser vom Regionalforstamt Münsterland unterzeichnet.

Die Zukunft des Kalkabbaus in Lengerich und Lienen zu sichern und die Ziele des europäischen Naturschutzes zu stärken, ist Ziel dieser Vereinbarung. "So soll den Anforderungen von Natur- und Landschaftsschutz sowie den Interessen der Zement- und Kalkindustrie gleichermaßen Rechnung getragen werden", betonte Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek bei der Vertragsunterzeichnung. "Diese, im Regierungsbezirk Münster bisher einmalige Vereinbarung kann für Diskussionen um wirtschaftliche Aktivitäten in so genannten FFH-Gebieten wegweisende Bedeutung haben", ergänzte Staatssekretär Schink. "Für unser Unternehmen bietet diese Vereinbarung die notwendige Planungssicherheit", sagte Wolfgang Bauer, Vorstandsvorsitzender der Dyckerhoff AG.

Die mit der Kalkindustrie verbundenen Interessen von Wirtschaft und Gesellschaft mit Blick auf die regionalen und örtlichen Besonderheiten werden berücksichtigt.

Die Firmen Dyckerhoff und Schencking werden vor der angestrebten Erweiterung der Steinbrüche in den kommenden Jahren neue Waldlebensräume schaffen. Diese Lebensräume sollen sich bis zum tatsächlichen Eingriff in die Natur bereits entwickeln und die Funktion der verloren gehenden Flächen übernehmen. Diese Maßnahmen werden vom Kreis Steinfurt und der Bezirksregierung Münster anerkannt und bedeuten einen deutlichen Gewinn für den Naturschutz. Im Gegenzug werden künftige Genehmigungsverfahren für die weitere Rohstoffgewinnung erheblich erleichtert. Die bestehende Genehmigung für den Kalksteinbruch "Lienen" läuft bis 2017 die Genehmigung für die Kalksteinbrüche "Hohner Berg", und "Höste" bis 2025.

Für einen durch den Kalkabbau verlorenen Hektar ökologisch wertvollen Waldes müssen vier Hektar Ausgleich erfolgen, beispielsweise durch Umbau von Fichtenbeständen oder durch Neuanpflanzung von Buchenwald.

Das FFH-Gebiet "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg" umfasst eine Fläche von 783 Hektar im Kreis Steinfurt zwischen Lengerich und Lienen. Dieser bedeutsame Kalkstein-Höhenzug gehört zu einem über 100 Kilometer langen Ausläufer, der die münsterländische Bucht im Norden begrenzt. Waldmeister-Buchenwälder und große Orchideenbestände bedecken zusammen mit Fichtenparzellen die Hänge und Kammlagen. Mehrere Quellbäche entspringen dort. Verschiedene seltene Fledermausarten, der Uhu, der Kammmolch und der Laubfrosch sind dort heimisch.

Über die forstliche Nutzung im FFH-Gebiet "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg" wird noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit den Waldbesitzern angestrebt.

Gebietskarte Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg (pdf-Dokument, 1,5 MB)
Pressemitteilung Dyckerhoff und Schencking (pdf-Dokument, 47 KB)

19.03.2008

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