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Beihilfeanträge werden in der Bezirksregierung Münster schnell bearbeitet

Münster. Nur maximal drei Wochen warten Bedienstete verschiedener Behörden auf die anteilige Bezahlung von Krankheitskosten und Arztrechnungen durch die Beiheilfestelle der Bezirksregierung Münster. Manche Beschäftigte mussten in Nordrhein-Westfalen acht Wochen und länger auf ihr Geld warten. Dies war in den vergangenen Wochen im Petitionsausschuss des Landtags diskutiert worden.

Jeden Tag gehen etwa 300 Anträge im Beihilfedezernat der Bezirksregierung ein. Die Anträge der rund 29.000 Beihilfe-Berechtigten im Regierungsbezirk Münster werden von 24 Mitarbeitern zügig bearbeitet. So wurden 49 Prozent der insgesamt 75.000 Anträge im Jahr 2007 innerhalb von einer Woche bearbeitet, insgesamt 80 Prozent innerhalb von zwei Wochen. Nur in Ausnahmefällen braucht die Genehmigung eines Antrages mehr als drei Wochen.

Für die Beamten zahlt das Land keine Arbeitgeberanteile für die Krankenversicherung. Vielmehr haben die Beamten einen anteiligen Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Die Beamten müssen jedoch eine einkommensabhängige Kostendämpfungspauschale selber entrichten, den Rest der Beihilfe trägt die Bezirksregierung. Die nicht durch Beihilfe abgedeckten Kosten werden durch die private Versicherung übernommen.

Die Bezirksregierung ist unter anderem für folgende Beihilfe-Berechtigte zuständig: Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster, Lehrerinnen und Lehrer im Bezirk an Gymnasien, Gesamt- und Realschulen sowie Berufskollegs, Mitarbeiter der Polizeipräsidien Gelsenkirchen, Münster und Recklinghausen, der Landesbetriebe Wald und Holz und Straßen NRW, des Landgestüts Warendorf und der Studienseminare im Regierungsbezirk Münster.

18.03.2008

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