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Erziehungsgeld - jeder Antragsteller erhält zustehende Leistungen im 1. Quartal

Münster. Zum Jahreswechsel sind im Zuge der Verwaltungsstrukturreform die 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst und ein großer Teil der Aufgaben kommunalisiert worden. Für die Bearbeitung der Anträge auf Erziehungsgeld ist seitdem aber landesweit die Bezirksregierung Münster zuständig. Derzeit wenden sich täglich mehrere hundert Antragsteller telefonisch an die Erziehungsgeldkasse der Bezirksregierung Münster. Dazu kommen Berge von entsprechenden Anfragen per Email.

Die Bezirksregierung Münster hat zum 1. Januar 2008 rund 900.000 Aktenfälle zum Bundeserziehungsgeld übernommen, die gesichtet, sortiert und gelagert werden mussten. Die Versorgungsämter mussten wegen der notwendigen Überleitungs- und Umzugsarbeiten seit Mitte Dezember die unmittelbare Arbeit einstellen, so dass nur noch die Posteingänge gesammelt werden konnten und ein hoher Bearbeitungsstau entstand. Die bei der Bezirksregierung Münster neu eingerichtete Erziehungsgeldkasse hat in kürzester Zeit ihre Arbeit aufgenommen und ist seit Jahresbeginn dabei, die mehreren tausend vorliegenden Anträge auf Erziehungsgeld für das 2. Lebensjahr abzuarbeiten. Betroffen sind Eltern von Kindern, die bis zum 31. Dezember 2006 geboren wurden. Denn beim Erziehungsgeld handelt es sich um ein auslaufendes Gesetz. Es wurde vor gut einem Jahr, zum 1. Januar 2007, durch das Bundeselterngeld (BEEG) ersetzt. Deshalb ist nicht das gesamte Personal, das zuvor bei den Versorgungsämtern mit dem Erziehungsgeld beschäftigt war, vollzählig auf die Bezirksregierung Münster übergegangen. In den ersten beiden Wochen standen nur fünf – statt wie geplant elf Mitarbeiter – zur Verfügung. Die Bezirksregierung Münster hat deshalb die Erziehungsgeldkasse jetzt aus dem eigenen Personalbestand verstärkt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jeder Berechtigte schnellstmöglich Nachricht erhält.

Wegen der Vielzahl der telefonischen Anfragen wurde darüber hinaus eine Hotline unter der Telefonnummer 0251/411-3636 eingerichtet, die die Erreichbarkeit deutlich verbessert. Sie ist mit 20 Beschäftigten besetzt und nimmt von 8.30 Uhr bis 16 Uhr (Freitags bis 15 Uhr) die Fragen der Kunden entgegen. Darüber hinaus können Anfragen per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Die Sachbearbeiter werden hierdurch entlastet und können die gestellten Anträge zeitnah bearbeiten.

Die Bezirksregierung Münster stellt sicher, dass jeder Antragsteller im 1. Quartal 2008 die ihm zustehenden Leistungen erhält. Die Bezirksregierung bittet darum, möglichst von telefonischen Nachfragen abzusehen.

Hotline der Erziehungsgeldkasse: Telefon 0251/411-3636

Fax-Nummer der Erziehungsgeldkasse 0251/411-83636

E-Mail Adresse: Erziehungsgeld@BRMS.nrw.de

17.01.2008

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