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Regionalrat schafft Voraussetzung für Gewerbegebiet an der A 31
Mit diesem Beschluss hat der Regionalrat die vom Wirtschaftsministerium genannte Voraussetzung für die Genehmigung des interkommunalen Gewerbegebiets an der Bundesautobahn A 31 geschaffen, das von den drei Kommunen Borken, Heiden und Reken geplant wird.
Das Wirtschaftsministerium hatte im Mai 2008 die Genehmigung des 57 Hektar großen Gebietes versagt, weil der Standort "Grüthlohn" als potentieller Alternativstandort eingeschätzt wurde. Der Regionalrat bat daher das Wirtschaftsministerium aufgrund der nun geänderten Rahmenbedingungen die Genehmigungsfähigkeit des interkommunalen Gewerbeparks an der A 31 erneut zu überprüfen.
15.12.2008

