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Luftqualität in Datteln im gesetzlichen Rahmen

Münster. Die seit zehn Jahren am Dattelner Bahnhof vorgenommenen Messungen von Feinstaub (PM 10) und Schwermetallen in der Luft an der landeseigenen Messstation zeigen es an: Die Luftqualität in Datteln ist trotz industriellen Einflusses gut und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Somit verzichtet die Bezirksregierung Münster darauf, zusammen mit der Stadt Datteln einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufzustellen.

Im Jahr 2006 wurden 38 Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Feinstaub von 50 µg/m³ an der Messstation ermittelt. Laut Gesetzgeber sind jedoch nur 35 Überschreitungen zulässig. Die Bezirksregierung Münster hatte daraufhin im Mai 2007 die Aufstellung eines Aktionsplans eingeleitet. Eine zur weiteren Fortschreibung dieses Aktionsplans benötigte Verursacheranalyse, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt werden muss, steht jedoch noch aus. Da die Zahl der erlaubten Überschreitungen im Jahr 2007 mit 33 wieder unterhalb des zulässigen Grenzwertes geblieben ist, ist ein Aktionsplan zur Luftreinhaltung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch entbehrlich geworden.

Im Februar 2007 hatte der Gesetzgeber zudem neue Zielwerte für Arsen und Cadmium in der Luft festgelegt, die ab 31. Dezember 2012 im Jahresmittel nicht mehr überschritten werden dürfen. Diese Zielwerte sollen schädliche Einflüsse auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermeiden und verringern und eine dauerhafte Verbesserung der Luftqualität erreichen. Bei Cadmium wird dieser Zielwert bereits seit 1999 eingehalten. Auch der Zielwert für Arsen wurde im Jahr 2007 erstmalig unterschritten und die Luftqualität dadurch dauerhaft verbessert.

15.04.2008

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