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Bezirksregierung Münster erstellt Luftreinhalteplan für nördliches Ruhrgebiet

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung im Ruhrgebiet für ihren Zuständigkeitsbereich Ruhrgebiet Nord den Entwurf eines Teilplans zur Luftreinhaltung aufgestellt. Dieser gilt zunächst für die Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel.

In den Jahren 2004 bis 2007 wurden in den Ruhrgebietsstädten an vielen Stellen Überschreitungen der zulässigen Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt. Erste Messdaten aus dem Jahr 2008 bestätigen weitere Überschreitungen. Nach den gesetzlichen Vorschriften ergab sich hiermit für die Bezirksregierung Münster die Verpflichtung, Luftreinhaltepläne aufzustellen.

Da lokale Bemühungen allein eine dauerhafte Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nicht überall sichern konnten, wurde eine angepasste, großflächigere Luftreinhalteplanung für den Kern des Ruhrgebiets erforderlich.

Die Bezirksregierung Münster erstellte daher in enger Abstimmung mit den Bezirksregierungen in Düsseldorf und Arnsberg gleich strukturierte, jedoch an die individuelle Lage angepasste rechtlich selbständige Teilpläne. Insgesamt ergibt sich aus diesen drei Teilplänen ein abgestimmtes, bezirksübergreifendes Gesamtwerk.

Aus Analysen der lufthygienischen Situation hat sich ergeben, dass neben der Industrie und dem Verkehr auch andere Quellen, wie die privaten Heizungen zu den Luftschadstoffbelastungen beitragen. Die Hauptbelastung in Straßen mit "schluchtenartiger Bebauung" geht hinsichtlich der Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) allerdings vom Verkehr aus. Somit müssen neben der weiteren Senkung der Emissionen aus stationären industriellen Anlagen sowie privaten und gewerblichen Kleinfeuerungsanlagen vor allem die Kraftfahrzeugemissionen vermindert werden.

Im Rahmen der Arbeiten zur Erstellung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet wurden aufgrund neuerer Untersuchungsergebnisse starke Verflechtungen zwischen lokalen Belastungsschwerpunkten und deren "Umfeld" festgestellt. Vor dem Hintergrund dieser Verflechtungen wurden die zu erwartenden Auswirkungen auf die lufthygienische Situation großflächig prognostiziert und in Form von "Ampelkarten" dargestellt. Anhand der Karten wurde deutlich, dass eine Lösung der verkehrlich bedingten Schadstoffproblematik auch nur großflächig erzielt werden kann.

In Projektgruppenarbeit mit den betroffenen Städten, dem Kreis Recklinghausen und weiteren Institutionen, wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und dem Landesbüro der Naturschutzverbände wurden Maßnahmenbündel entwickelt. Ein Teil davon ist regional wirksam, und wurde für die drei Teilpläne vergleichbar festgelegt.

Die Städte übergreifende Festlegung von Umweltzonen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Luftreinhalteplanung. Das ganze Paket wird ergänzt durch flankierende lokale Aktivitäten, die in jeder Stadt individuell umgesetzt werden. So entstehen zum 1. Oktober 2008 in Bottrop, Gelsenkirchen und Recklinghausen Umweltzonen mit Verkehrsverboten für nicht schadstoffarme Fahrzeuge.

Insgesamt ist es für eine wirkungsvolle Luftreinhalteplanung notwendig, sämtliche in den Luftreinhalteplan aufgenommenen Regelungen auch weiterhin auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Die Teilpläne sehen ein dynamisches Umwelt- und Evaluationskonzept mit zeitlich gestaffelten Schritten vor, die, wenn nötig, umgesetzt werden. Hierzu sind Evaluierungen spätestens im Jahr 2010 erforderlich. Je nach Zielerreichung sind die Luftreinhaltepläne gegebenenfalls fortzuschreiben und die Umweltzonen zur verkleinern oder großflächiger auszuweiten.

Eine Veröffentlichung zu den Plänen erfolgt im Amtsblatt der Bezirksregierungen ab dem 18. April 2008. Ab dem 21. April 2008 liegen die jeweiligen Teilpläne in den betroffenen Städten sowie in den Bezirksregierungen für einen Monat öffentlich aus.

Die drei Teilpläne sind zudem ab dem 21. April 2008 auf den jeweiligen Homepages der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster öffentlich einsehbar.

15.04.2008

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