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Bezirksregierung stellt fest: Landschaftsplan „Emscherniederung“ ist ordnungsgemäß
Mitte 2005 begann der Kreis Recklinghausen den Entwurf für den Landschaftsplan zu erarbeiten. Im September 2008 wurde das Vorhaben beschlossen.
Im Landschaftsplan liegen die fünf Naturschutzgebiete Hertener Schlosswald, Hertener Emscherbruch, Brandhorster Wald, Bruchwald Brandheide und Pöppinghäuser Wald. Das größte ist mit 117 Hektar der Hertener Schlosswald. In den geschützten Bereichen sollen beispielsweise Alt- und Totholz erhalten, Stillgewässer gepflegt und Waldränder gestaltet werden. Für Blüten-, Duft- und Laubfärbungsaspekte werden neu gepflanzte Vogelkirschen, Schwarzerlen und Silberweiden sorgen.
Landschaftspläne sind notwendig, um bestehende naturnahe Lebensräume und –gemeinschaften langfristig zu sichern sowie den Biotopverbund und die Biodiversität zu stabilisieren. Im Geltungsbereich des Landschaftsplans befinden sich 31 gesetzlich geschützte Biotope, die möglichst dicht vernetzt sein sollen.
Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und von privaten Einwendern sind abgewogen und bei der Planung berücksichtigt worden. Der Landschaftsplan „Emscherniederung“ ist am 3. Dezember 2008 in Kraft getreten.
12.12.2008

