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"Feuchtwiese Kröner" als Naturschutzgebiet erneut ausgewiesen

Münster/Lengerich. Das Gelände der "Feuchtwiese Kröner" wurde von der Bezirksregierung Münster als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es liegt im Gebiet der Stadt Lengerich im Kreis Steinfurt.

Das Areal wurde erstmals 1988 unter Schutz gestellt. Aus rechtlichen Gründen muss dieser Vorgang nun nach 20 Jahren wiederholt werden. Somit ist sichergestellt, dass die "Feuchtwiese Kröner" auch in den kommenden zwei Jahrzehnten ihren vielfältigen Bewohnern Schutz bieten kann.

Das 2,1 Hektar große Gelände zeichnet sich durch eine Biotopfläche mit vier Teichen aus. Außerdem besteht die "Feuchtwiese Kröner" aus Grünland mit einer dafür typischen Vegetation von Tier- und Pflanzenarten des münsterländischen Naturraumes. Das Gebiet beherbergt 21 bedrohte Pflanzenarten. Das Schutzgebiet hat auch besondere Bedeutung für den stark gefährdeten Laubfrosch, der das Gebiet und seine unmittelbare Umgebung besonders schätzt.

Ziel dieser Verordnung ist der Erhalt und der Entwicklung des Grünlandes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Offenhaltung des Gewässerkomplexes, als elementarer Lebensraum für Amphibien und Pflanzen.

Im Zuge der Neuausweisung von Naturschutzgebieten wurden außerdem die "Feuchtwiese Hohner Mark"(18 ha) in Lengerich und die "Feuchtwiese Hansell und Hanseller Floth"(34,2 ha) im Gebiet der Stadt Greven erneut unter Schutz gestellt. Die beiden Gebiete zeichnen sich ebenfalls durch typische Flora und Fauna des Münsterlandes aus.

04.03.2008

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