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Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord tritt in Kraft

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Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord tritt ab 4. August 2008 in Kraft

Münster/Ruhrgebiet. Ab Montag (4. August) ist der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet "Teilplan Ruhrgebiet Nord" in Kraft. Die Bezirksregierung Münster hat den 240 Seiten starken Plan im Einvernehmen mit den beteiligten Städten Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen sowie in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), dem Kreis Recklinghausen, dem Landesbetrieb Straßenbau und weiteren Institutionen erarbeitet. Er ist über die Homepage der Bezirksregierung Münster abrufbar.

Zeitgleich treten die Luftreinhaltepläne Ruhrgebiet Ost und West, die von den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf erarbeitet worden sind, in Kraft.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass festgelegte Immissionswerte nicht eingehalten werden, Luftreinhaltepläne zum Schutz der Gesundheit der Bürger aufgestellt werden. Die deutsche Gesetzgebung folgt dabei den europäischen Vorgaben. Danach ist jedes Land bereits seit 2005 verpflichtet bei Grenzwertüberschreitungen von Luftschadstoffen (Feinstaub/Stickstoffdioxid) in Wohngebiete abzustellen. Sollte dieses Ziel spätestens 2011 nicht erreicht werden, drohen Konventionalstrafen.

Daneben kann nach jüngster europäischer Rechtsprechung jeder Bürger, bei Vorliegen unzulässig hoher Belastungen in seinem jeweiligen Wohnbereich, seine Rechte zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes und zur Durchführung konkreter Minderungsmaßnahmen gegenüber seiner Stadt auf dem Klageweg, einzufordern.

Mit der Aufstellung des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster den gesetzlichen Vorgaben pflichtgemäß nachgekommen.

Luftreinhaltepläne enthalten konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Schadstoffmengen in der Luft. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord enthält schon 136 verschiedene Maßnahmen. Einige sind Punkte den Luftreinhalteplans sind bereits in Angriff genommen worden. Weitere werden ab Inkrafttreten des Planes umgesetzt.

Der Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub (PM10) liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der zulässige Tagesmittelwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bei Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft ist für das Jahr 2010 ein Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Zurzeit wird dieser Grenzwert noch mit einer Toleranzmarge von plus vier Mikrogramm pro Kubikmeter bewertet.

Belastungsschwerpunkte liegen im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord an stark befahrenen Straßenschluchten, während flächendeckend die genannten Grenzwerte eingehalten werden.

Nach Messungen des LANUV an Belastungsschwerpunkten (www.lanuv.nrw.de/luft/temes/stat.htm), die bereits wesentliche Überschreitungen der zulässigen Werte in den letzten Jahren aufgezeigt haben sowie qualifizierten Berechnungen wurde im Luftreinhalteplan eine Übersicht in Form einer Ampelkarte für die Straßen mit entsprechender Bebauung erarbeitet.

Der Luftreinhalteplan für das nördliche Ruhrgebiet ist jetzt der von der Bezirksregierung Münster aufgestellt worden, um die Luftverunreinigungen dauerhaft zu mindern.

Nach allen Erkenntnissen sind die im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord vorgesehenen Maßnahmen geeignet, um die gesetzten Grenzwerte dauerhaft einzuhalten.

Einzelne Maßnahmen, die Qualität der Luft im Ruhrgebiet zu verbessern, sind Umweltzonen in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Recklinghausen. Diese werden zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten. Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen dort nicht fahren.

Beispiele für weitere Schritte aus den Städten:

Bottrop

In Bottrop wird zum 1. Oktober 2008 als eine wichtige Maßnahme eine Umweltzone (siehe Karte) eingerichtet, die den Bottroper Süden und den Stadtkern beinhaltet.

Umweltzone in Bottrop

Weiter ist unter anderem geplant, Bäume in den Straßen anzupflanzen, den Radverkehr auszubauen und das Pendlernetz und damit Fahrgemeinschaften zu fördern.

Castrop-Rauxel

Die "Grüne Welle" an den elf Ampeln an der B 235 soll in Castrop-Rauxel optimiert werden. Ein Mobilitätskonzept soll erarbeitet werden. Gartenabfälle dürfen ganzjährig nicht verbrannt werden. Brauchtumsfeuer sind anzumelden. Der Winterdienst wird eine Nass-Streutechnik anwenden.

Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen werden zum 1. Oktober 2008 Umweltzonen (siehe Karte) eingerichtet. Sie umfassen zum einen den Bereich südlich der A 42 bis zur südlichen Stadtgrenze. Die nördlichen Autobahnauf- und -abfahrten Gelsenkirchen Mitte, Schalke und Hessler sind dabei von der Umweltzone ausgenommen.

Umweltzone in Gelsenkirchen-Süd

Eine weitere Umweltzone entsteht in Gelsenkirchen-Erle um den Bereich der Cranger Straße.

Umweltzone in Gelsenkirchen-Erle (Cranger Straße)

Die Stadt erstellt zudem unter anderem ein Klimaschutzkonzept, um den Ausstoß von Schadstoffen zu reduzieren. Der Parkplatzsuchverkehr wird verringert und die Horster Straße saniert.

Gladbeck

In Gladbeck werden beispielsweise die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung zur Verkehrsverstetigung nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt. Als fahrradfreundliche Stadt wird in Gladbeck das Radwegenetz kontinuierlich weiter ausgebaut. Mit dem Projekt "Besser wohnen in Emscher Lippe" werden Heizungsanlagen auf emissionsarme Technik umgerüstet.

Herten

In Herten werden schadhafte Fahrbahnen ausgebessert, um die Aufwirbelung von Staub zu mindern. Die "Grünen Wellen" werden optimiert. Zwei Kreisverkehrsplätze werden ausgebaut. Dadurch wird der Verkehr gleichmäßiger fließen. Das Fernwärmenetz wird ausgebaut. Weiter sollen das Parken in "Zweiter Reihe", unnötiger Motorbetrieb im Stand und Geschwindigkeitsüberschreitungen stärker kontrolliert werden. Der schadstoffträchtige "Stop-and-Go-Betrieb" wird verringert und damit die Schadstoffe in der Luft.

Recklinghausen

Der Stadtkern von Recklinghausen mit dem stark belasteten südlichen Stadtring vom Königswall bis zum Kurfürstenwall und weiter zur Castroper Straße wird zum 1. Oktober 2008 Umweltzone (siehe Karte).

Umweltzone Recklinghausen (Stadtkern und Castroper Straße)

Weiter werden die Herner Straße (L551) und die Bochumer Straße (L551) Umweltzone.

Umweltzone Recklinghausen (Bochumer Straße)

Ergänzend sollen im Rahmen der Bauleitplanung zusammenhängende freie Flächen an die regionalen Grünflächen erhalten und weiter entwickelt werden. In Neubaugebieten wird die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen geprüft. Ebenso wird geprüft, ob Ampel-Kreuzungen in Kreisverkehre umgebaut werden können.

Für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist ein Fahrtraining für eine umweltfreundliche Fahrweise angedacht.

Ausnahmeregelungen

In den Umweltzonen ist generell der Betrieb von Kraftfahrzeugen ohne Umweltplakette/Plakette nach Schadstoffgruppe unzulässig.

Ausnahmen sind beispielsweise Kraftfahrzeuge mit Überführungskennzeichen und von schwerbehinderten Menschen (soweit Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen sichtbar ausliegt).

Bis zum 31. Dezember 2010 dürfen auch Handwerks- und Gewerbetriebe mit Parkausweis (Handwerker- oder Gewerbeparkausweis) in der Umweltzone fahren.

Bewohner und Gewerbetreibende, die in einer Umweltzone ihren Hauptwohnsitz haben, können auf Antrag befristet bis zum 30.9.2009 vom Verkehrsverbot befreit werden.

Inkrafttreten des Luftreinhalteplanes

Der Luftreinhalteplan "Ruhrgebiet Nord" wird vom 4. August bis 17. August 2008 bei der Bezirksregierung und den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt und steht im Internet zur Verfügung. Zuvor war nach der Öffentlichkeitsbeteiligung im April und Mai dieses Jahres der Inhalt angepasst worden.

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet "Teilplan Ruhrgebiet Nord" (PDF 7,1 MB)

www.umweltzonen.nrw.de

01.08.2008

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