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Bezirksregierung signalisiert Gesprächsbereitschaft: Förderung von Schulessen und Schulpsychologen in Gelsenkirchen
Schwieriger wird es allerdings, wenn eine finanzschwache Stadt das Geld, das jetzt durch die Zuwendung aus dem Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit" als kommunale Leistung frei wird, für andere Zwecke verwenden will, wie für den Einsatz von Schulpsychologen. Das Land finanziert in Gelsenkirchen derzeit bereits zwei Schulpsychologenstellen, dazu kommt noch eine weitere für Gesamtschulen. Den Wunsch der Stadt Gelsenkirchen das so "eingesparte" Geld für Schulpsychologen auszugeben, wird die Bezirksregierung intensiv prüfen und hat der Stadt gegenüber ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert. Dagegen spräche allerdings die Verpflichtung einer Nothaushaltskommune, Geld vorrangig für die Haushaltskonsolidierung einzusetzen. Man darf nicht vergessen, dass es sich bei diesen "eingesparten" Mitteln lediglich um eine verringerte Kreditaufnahme handelt und nicht um Geld, das Gelsenkirchen tatsächlich zur Verfügung hat.
Außerdem ist das Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit" zeitlich befristet, sodass eine Schulpsychologenstelle vorerst ebenfalls nur für diesen befristeten Zeitrahmen zur Debatte stehen könnte. Bei der Frage, ob und wie das Förderprogramm weitergeführt wird spielen auch Entwicklungen auf Bundesebene eine Rolle.
30.10.2007

