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Pferde striegeln - Hobby oder Arbeit?
Münster. Jetzt beginnen die lang ersehnten Osterferien. Endlich keine Hausaufgaben mehr und kein Lernstress für die Arbeiten! Für viele Kinder und Jugendliche gibt es nichts Größeres, als nun noch mehr Zeit mit ihren heißgeliebten Pferden zu verbringen. Was sie dort tun, ist für sie natürlich keine Arbeit. Das sieht die Arbeitsschutzbehörde allerdings etwas anders.
Die 15-jährige Meike ist schon ganz ungeduldig. Sie packt Reitstiefel, Weste und ein paar Leckerlis und schwingt sich aufs Fahrrad: "Am meisten freue ich mich darauf, jetzt von morgens bis abends bei den Pferden zu sein, denn das sind meine besten Freunde." In den Ferien will sie täglich viele Stunden auf einem Reiterhof arbeiten und dort die Pferde ausführen, auf die Weide bringen, waschen, striegeln, Hufe auskratzen, longieren, mit ihnen ausreiten, die Boxen ausmisten, die Stallgassen fegen, mit ihren "Kolleginnen" fachsimpeln und natürlich auch mit den geliebten Vierbeinern schmusen!
Sonst bleiben Meike nach der Schule immer nur zwei bis drei Stunden, in denen sie sich um ihr Pflegepferd "Susi" kümmern kann - viel zu wenig Zeit, findet sie. In den Ferien wird der Reiterhof zu ihrem ersten, pardon, zweiten Zuhause. Und nicht nur für sie. Ihre Freundinnen sind genauso begeisterte Pferdenarren. Meikes Eltern sehen das Engagement ihrer Tochter zwar kopfschüttelnd, aber mit einem gewissen Wohlwollen. Denn sie können sich ziemlich sicher sein: solange Meikes Herz so für die Vierbeiner schlägt, kommt sie kaum auf dumme Gedanken…. Außerdem lernt sie ganz nebenbei zuverlässiges, verantwortungsvolles und diszipliniertes Handeln, stärkt ihr Durchhaltevermögen, ihre Teamfähigkeit, ihre Durchsetzungskraft und andere so genannte "soft skills" (Schlüsselqualifikationen), die ihr später sehr nützlich sein werden.
Szenenwechsel: Ein paar Kilometer weiter schuftet die ebenfalls 15-jährige Pia ab 6 Uhr morgens bis spät abends fast alleine im Stall. Sie schleppt schwere Säcke, Wassereimer und Strohballen, schafft den Mist weg, pflegt Sättel und Zaumzeug, hilft beim Aufsatteln. Zu ihren täglichen Aufgaben gehört auch, die Pferde zu putzen, zu tränken und zu füttern, zu longieren und dem Hufschmied zu assistieren. Für längere Pausen oder zum Reiten bleibt ihr dabei gar keine Zeit. "Meist habe ich hier niemanden, den ich um Hilfe oder Rat fragen könnte", klagt sie. Von den Pferdebesitzern wird sie dagegen oft auch noch kritisiert, dass die Box nicht sauber genug sei. Das alles hatte sich die Tiernärrin eigentlich anders vorgestellt, als sie sich auf die Anzeige in Ihrer Tageszeitung hin hier mit großer Begeisterung beworben hatte. Darin hatte es geheißen: "Du magst Pferde und hast Spaß daran, sie zu pflegen und zu reiten? Bei uns kannst Du Deinen Traum kostenlos verwirklichen…."
Immer wieder werden Jugendliche, die in den Ferien, während eines Praktikums oder in ihrer Freizeit nach der Schule auf Reiterhöfen mit großem Enthusiasmus arbeiten, dabei leider regelrecht ausgenutzt. Dass sie aufgrund ihrer Pferdeliebe als billige Arbeitskraft missbraucht werden, ist ihnen meist gar nicht bewusst. Oft werden ihnen Arbeiten aufgetragen, die ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen. Manchmal sind sie sogar die einzige Arbeitskraft und für alles alleine verantwortlich. Es gibt sogar Fälle, in denen die sie zwölf Stunden und mehr arbeiten müssen. Jugendliche werden durch viel versprechende Stellenanzeigen geködert und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angelockt.
Das ist natürlich nicht die Regel. Die schwarzen Schafe sind Einzelfälle. Allerdings gibt es ein paar grundlegende Aspekte und Gesetze, die alle Reiterhöfe berücksichtigen müssen, wenn sie Jugendliche beschäftigen wollen. Und oft wissen die Hofbesitzer nicht einmal, dass sie gegen Jugendarbeitsschutzbestimmungen verstoßen. Denn wenn der Jugendliche nicht aus reiner Gefälligkeit handelt, dann ist der Landwirt sein Arbeitgeber. Er ist daher verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz vor Beginn der Beschäftigung "zu beurteilen" und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen und die Jugendlichen darüber zu unterrichten. Um Arbeitgeber zu sein, muss der Pferdehofbesitzer nicht unbedingt Lohn zahlen! Es genügt in der Regel schon, wenn er Arbeitszeit und Aufgaben bestimmt.
Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung aller Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und beinhaltet eine Reihe von Beschäftigungsverboten und Arbeitszeitregelungen. Ausgenommen davon sind geringfügige Hilfeleistungen, soweit diese gelegentlich aus Gefälligkeit oder aufgrund familienrechtlicher Vorschriften erbracht werden.
Auch in landwirtschaftlichen Betrieben sind bei der Betreuung von Haustieren, bei der Ernte oder beim Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen die gesetzlichen Grenzen zu beachten. Grundsätzlich gilt hier: Kinder unter 13 Jahren dürfen generell nicht beschäftigt werden. Ab dem 13. Lebensjahr sind leichte und geeignete Tätigkeiten wie die Versorgung von (Haus)Tieren oder Hilfe bei der Ernte zugelassen, jedoch nicht während der Schulzeit, nicht vor dem Schulunterricht und nicht länger als drei Stunden täglich. Die Kinder und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen dürfen nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends arbeiten. Die Tätigkeit darf die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen. Im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums ist die Beschäftigung von Kindern allerdings umfangreicher möglich.
Ferienarbeit ist für Jugendliche, die mindestens 15 Jahre alt sind, für vier Wochen im Jahr erlaubt. Sie dürfen dann nicht mehr als acht Stunden täglich und fünf Tage pro Woche arbeiten und keine gefährlichen Tätigkeiten ausüben. Jugendliche ab 16 Jahren können in der Landwirtschaft auch schon um 5 Uhr morgens beginnen oder bis 21 Uhr tätig sein. Wenn sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, ist die Dauer der Ferienarbeit nicht mehr auf vier Wochen begrenzt. Ruhepausen müssen vorher festgelegt werden. Sie müssen mindestens 15 Minuten dauern, bei einer Arbeitszeitdauer von viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn sind mindestens zwölf Stunden Ruhezeit einzuhalten. Die Sorgeberechtigten müssen der Beschäftigung zustimmen
Arbeitsschutzbeamte der Bezirksregierung Münster werden in den nächsten Wochen und Monaten die Beschäftigungszeiten und Arbeitsbedingungen der jungen Leute auf den Reit- und Ferienhöfen überprüfen. Sie überwachen, ob die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung eingehalten werden. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz zuständig.
Wer Fragen zum Jugendarbeitsschutz auf Reiterhöfen hat, kann sich an Manfred Reichenberg (Telefon 02541 845-300), Johann Bar (Telefon 02541 845-345) oder Ruth Printing (Telefon 02361 581221) bei der Bezirksregierung Münster wenden.
Weitere Informationen:
30.03.2007

