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Neue Aufgaben der Bezirksregierung Münster ab Januar 2008

Münster. Die Würfel sind gefallen: Nach der Entscheidung des Landeskabinetts am 27. November 2007 über die Neuorganisation der Bezirksregierungen und die verbleibenden Standorte wird sich das Gesicht der Bezirksregierung Münster ab Januar 2008 nach außen und innen in vielen Bereichen deutlich verändern. Grundsätzlich soll jede Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen in Zukunft nur noch zwei Nebenstellen in anderen Städten haben. Für Münster werden dies Herten und Coesfeld sein. Herten wird zusätzlich zum bereits vorhandenen Immissionsschutzdezernat künftig auch ein Arbeitsschutzdezernat erhalten und für den Emscher-Lippe-Raum zuständig sein. Außerdem werden von dort die Arbeitsmarkpolitischen Förderprogramme betreut, die bisher zum Versorgungsamt Gelsenkirchen gehörten. Aufgelöst wird der Standort Recklinghausen.

Die Bezirksregierung Münster wird in Zukunft aus fünf statt sieben Abteilungen bestehen. Durch die Verwaltungsstrukturreform verliert sie zwar weitere Zuständigkeitsbereiche und Mitarbeiter, gleichzeitig geht sie aber mit einer verbesserten Struktur aus dem Prozess der Neuorganisation hervor. So werden Förderungen in der Abteilung 3 gebündelt, was eine bessere Förderkoordination und ein besseres Fördercontrolling möglich macht. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit der Kommunalaufsicht in der gleichen Abteilung.

Im Umweltbereich werden die Genehmigungsverfahren im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche, abfallrechtliche und wasserrechtliche Belange künftig auf kurzen Wegen in einer Hand zusammengefasst. Die Kunden werden ebenso für Genehmigung und Überwachung nur noch einen Ansprechpartner haben. Die Bezirksregierung bleibt weiterhin zuständig für genehmigungsbedürftige Anlagen, die von besonderer Bedeutung für die Umwelt sind oder die kreisübergreifende Auswirkungen haben. Dazu gehören beispielsweise Strahlenschutzvorsorge und Gentechnik. Grundsätzlich wird die Umweltverwaltung jedoch ab Januar 2008 kommunalisiert.

"Wir können mit der neuen Struktur jetzt effektiv die Aufgaben anpacken, die wir zu erfüllen haben", zog Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek am Donnerstag in Münster ein durchweg positives Fazit.

Ebenso wie bei der bereits im Oktober beschlossenen Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung werden im Umweltbereich die Mitarbeiter ihren Aufgaben zu den Kreisen und kreisfreien Städten folgen. Darüber hinaus werden rund 90 Mitarbeiter die Angebote der Landesregierung annehmen und in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Insgesamt wird die Mitarbeiterzahl der Bezirksregierung Münster zum Januar um rund 260 auf etwa 1460 Beschäftige sinken.

Landesweit wird die Bezirksregierung Münster auch künftig zuständig sein als Fachaufsicht im Bereich Schwerbehindertenrecht, Bundeselterngeldgesetz (BEEG) und Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzG) sowie im Sozialen Entschädigungsrecht und beim Lastenausgleich. Sie übt auch weiterhin die Luftaufsicht in Westfalen aus. Im Bereich der Schulaufsicht ändert sich nur wenig.

Weitere größere Umstrukturierungen erwartet die Bezirksregierung Münster in den nächsten Jahren nicht mehr.

Organisationsplan aktuell

Organisationsplan ab 01.01.2008

Neue Zuständigkeit

Wichtige Schritte auf dem Weg zur Neuorganisation

29.11.2007

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