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Bezirksregierung deckt Urkundenfälschung auf

Asbestarbeiten nur mit geeigneter Schutzausrüstung und arbeitsmedizinischem Attest erlaubt

Asbestarbeiten nur mit geeigneter Schutzausrüstung und arbeitsmedizinischem Attest erlaubt

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Münster/Steinfurt. Gefälschte ärztliche Atteste für Bauarbeiter hat die Bezirksregierung Münster jetzt entdeckt. Im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Untersuchungen anlässlich der Asbestsanierung in der Fachhochschule Münster, Campus Steinfurt, wurden ihr gefälschte ärztliche Bescheinigungen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgelegt.

Das mit den Arbeiten beauftragte Unternehmen aus Süddeutschland verpflichtete für den Auftrag in Steinfurt sechs Mitarbeiter eines Betriebes aus Thüringen. Nach den Ermittlungen der Arbeitsschützer hatte die ostdeutsche Firma die ärztlichen Belege der Arbeitskräfte gefälscht und mit Unterschriften von Medizinern versehen, die schon seit Jahren im Ruhestand sind. Die Mitarbeiter der Behörde aus Münster sind durch eine anonyme Anzeige auf die Gesetzesverstöße aufmerksam gemacht worden.

Die Bezirksregierung Münster hat die zuständigen Behörden in Thüringen über die Unregelmäßigkeiten informiert, um die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten.

Asbestarbeiten dürfen nur von speziellen Fachbetrieben durchgeführt werden, die über geeignete Schutzausrüstungen verfügen und dafür zugelassen sind. Außerdem dürfen ausschließlich Arbeitnehmer eingesetzt werden, die vorher arbeitsmedizinisch untersucht und körperlich für tauglich befunden wurden.

27.09.2007

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