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Bezirksregierung Münster leitet Rückforderungsverfahren ein
Münster. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen auf Veruntreuung von Fördergeldern hat die Bezirksregierung Münster heute (27. März) für die Mittel aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums ein Rückforderungsverfahren eingeleitet. Sie fordert die Inkubator Zentrum Emscher- Lippe GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen auf, zu der Rückforderungsabsicht Stellung zu nehmen. In dieser ersten Stufe des Rückforderungsverfahrens, der so genannten Anhörung nach Paragraph 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) wird der Zuwendungsempfängerin letztmalig die Gelegenheit gegeben, den ordnungsgemäßen Einsatz der vom Wirtschaftsministerium seit 2003 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro nachzuweisen. Nur dadurch könnte der derzeitige dringende Verdacht, dass der Bezirksregierung zum ordnungsgemäßen Nachweis der Gelder manipulierte Belege vorgelegt worden sind, ausgeräumt werden. Kann der gesetzeskonforme Einsatz nicht nachgewiesen werden, wird die Bezirksregierung Münster die zu Unrecht gewährten Fördermittel zurück verlangen.
27.03.2007

