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Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2007 der Stadt Bottrop nicht genehmigt

Münster/Bottrop. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster hat der Stadt Bottrop mitgeteilt, dass das Haushaltssicherungskonzept 2007 nicht genehmigt werden kann. Der Vermögenshaushalt ist mit 60.867.000 Euro in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen.

Im Verwaltungshaushalt stehen demgegenüber den Einnahmen in Höhe von 242.711.100 Ausgaben von 317.847.600 Euro entgegen. Das Defizit des Haushaltsjahres beträgt damit mehr als 75 Mio. Euro.

Seit Jahren muss die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts wegen Überschreitens der Konsolidierungsfristen versagt werden. Auch das jetzt zur Genehmigung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2007 weist aus, dass der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs (ohne Abdeckung von Altfehlbeträgen) nicht eingehalten werden kann. Da die aktuelle Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes den Haushaltsausgleich nunmehr erst für 2016 prognostiziert und auch der Abbau der Fehlbeträge nicht in der vorgegebenen Frist erfolgen kann, musste die beantragte Genehmigung versagt werden.

Aufgrund dieser Entscheidung kann die Haushaltssatzung der Stadt weiterhin nicht bekannt gemacht werden und somit auch nicht in Kraft treten. Ohne gültige Haushaltssatzung darf die Stadt lediglich in den engen Grenzen, die die Gemeindeordnung für Kommunen in der vorläufigen Haushaltswirtschaft vorsieht, Ausgaben leisten.

26.10.2007

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