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Luftreinhalteplan für Münster und Aktionsplan für Datteln erforderlich
Eine frühere Belastungssituation mit erhöhten, über dem ab dem Jahr 2010 geltenden Grenzwert in Höhe von maximal 5 µg/m³ durch den Stoff Benzol an einem industrienahen Messpunkt in Castrop-Rauxel konnte zielgerecht beseitigt werden. Der Messpunkt zeigte bereits im Jahr 2006 unkritische Werte von lediglich 3,1 µg/m³.
Vor allem bei der Reduzierung der gemessenen Stickstoffdioxide in Münster besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf. Wie auch an Straßen in mehreren anderen Städten in Nordrhein-Westfalen mit hohem Verkehrsaufkommen, wurde der zukünftige, ab 2010 einzuhaltende Grenzwert für das Stickstoffdioxid-Jahresmittel (maximal 40 µg/m³) überschritten. Dabei lag der Wert in Münster mit 73 µg/m³ deutlich über dem Erlaubten.
Nicht ganz eingehalten wird zudem der Feinstaub (PM 10)-Grenzwert für die maximal zulässigen Überschreitungstage an einer Messstation in Datteln, wo im vergangenen Jahr 38 Überschreitungstage festgestellt worden sind. Erlaubt sind lediglich 35 Überschreitungstage pro Jahr.
Die Bezirksregierung Münster wird daher zusammen mit der Stadt Münster und anderen Beteiligten einen Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung aufstellen. Auch für die Stadt Datteln ist ein Aktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubbelastung erforderlich.
Alle Einzelergebnisse der staatlichen Luftuntersuchungen sind im Internetangebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW unter www.lanuv.nrw.de abrufbar.
26.04.2007

