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Gelsenkirchener FH-Skandal: Bezirksregierung Münster weist Vorwürfe zurück
Die Bezirksregierung hat bei der Prüfung der Belege über die Verwendung der Fördergelder die von der EU vorgegebenen Prüfrichtlinien selbstverständlich beachtet. Danach werden die vorgelegten Belege rein buchhalterisch, ähnlich wie Steuerprüfungen beim Finanzamt, kontrolliert. Diese Prüfungssystematik wurde von der NRW-Bank als fehlerfrei beurteilt. Zudem wurde die Anwendung des Prüfsystems als vorbildlich bezeichnet. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung hatten zu kontrollieren, ob die Ausgaben der Bewilligung entsprachen. Im Rahmen dieses vorgegebenen Prüfungsrahmens konnten Täuschungsmanöver und kriminelle Machenschaften von Zuwendungsempfängern nicht erkannt werden, da zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verdacht vorlagen. Der Bezirksregierung stehen anders als der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung oder auch dem Landesrechnungshof nicht die gleichen Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wie sich erst viel später herausstellte, waren die Belege zu einem großen Teil erfunden und erlogen, jedoch formal korrekt angefertigt.
Am 12. Mai 2006 hat die Bezirksregierung Münster erstmalig von Tatsachen Kenntnis erlangt, die auf zuwendungsrechtliche - jedoch nicht kriminelle - Verflechtungen im Umfeld des Inkubatorzentrums hindeuteten und worüber sie umgehend das Wirtschaftsministerium unterrichtet hat. In der Folgezeit gab es bis Februar 2007 eine Vielzahl von Dienstbesprechungen mit dem Ministerium, außerdem wurden neben fortlaufender Korrespondenz mehrfach umfangreiche Berichte zu unterschiedlichen Fragestellungen übermittelt. Die Bezirksregierung Münster hat in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium gehandelt und schließlich im Dezember 2006 das erste Rückforderungsverfahren von Fördermitteln angeregt.
Zu den Aufgaben der Münsteraner Behörde gehörte es nicht, den wirtschaftlichen Erfolg des so genannten "Inkubator-Zentrums" zu bewerten. "Die Ergebnisverantwortung liegt ausschließlich bei der Inkubator GmbH und deren Aufsichtsorganen; kein Mitarbeiter der Bezirksregierung gehörte einem der Aufsichtsgremien des Inkubators an. Die politische Verantwortung haben die Ministerien, die die Bewilligungen ausgesprochen haben. Die Verfolgung der strafrechtlichen Vorwürfe obliegt den Strafverfolgungsbehörden, erklärte Wirtz.
25.04.2007

