Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Bezirksregierung Münster ordnet Erhöhung der Elternbeiträge an

Münster/Gelsenkirchen Die Bezirksregierung Münster hat jetzt eine moderate Erhöhung der Kindergartenbeiträge in Gelsenkirchen angeordnet. Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem der Rat der Stadt Gelsenkirchen am 1. März die vom Oberbürgermeister eingebrachte Vorlage zu einer vertretbaren Erhöhung der Elternbeiträge zu Unrecht abgelehnt hatte. Bei der Anordnung hat die Bezirksregierung diese Vorlage übernommen.

Die neue Beitragsstruktur wurde von der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen im Anschluss an die Einigung mit der Bezirksregierung vom Januar ausgearbeitet. Sie sieht Einnahmeerhöhungen von durchschnittlich zwölf Prozent vor. Eltern mit niedrigem Einkommen sollen jedoch höchstens mit fünf bis zehn Prozent belastet werden. Der Rat hat eine Beitragserhöhung von insgesamt 480.000 Euro pro Jahr bereits als Konsolidierungsmaßnahme im Rahmen des diesjährigen Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen.

Die Anhebung der Elternbeiträge war notwendig geworden, weil Gelsenkirchen einen Einnahmeausfall von jährlich 1,25 Millionen Euro aufzufangen hat, seitdem das Land nicht mehr das Elternbeitragsdefizit ausgleicht. Mit der Beitragserhöhung zum 1. August werden in diesem Jahr 200.000 Euro dieser Einnahmeausfälle über die erhöhten Elternbeiträge abgedeckt. Den Restbetrag kompensiert Gelsenkirchen über andere Einsparungen im Haushalt. Im nächsten Jahr kommt der volle Betrag von 480.000 Euro zum Tragen. Gelsenkirchen befindet sich seit Jahren im Nothaushaltsrecht und veranschlagt in diesem Jahr ein Defizit von 109,5 Millionen Euro.

25.04.2007

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info