Amtliche Bekanntmachung

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Genmais-Versuchsanbau in Borken

Münster. In der Diskussion um den Genmais-Anbau auf einem Versuchsfeld in Borken stellt die Bezirksregierung Münster klar:

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Überwachung nach dem Gentechnikgesetz steht und stand außer Frage. Die Bezirksregierung hat die Anforderungen des Gentechnikgesetzes zur "guten fachlichen Praxis" eines solchen Anbaus zu überwachen. Sie ist in Bezug auf das Versuchsfeld in Borken tätig geworden, sobald ihr bekannt wurde, dass - entgegen erster Informationen - dort doch im Auftrag des Bundessortenamtes Genmais angebaut worden ist. Zur Erhaltung "der guten fachlichen Praxis" wird unter anderem ein Mindestabstand von 150 Metern zu konventionellen Maisfeldern gefordert. Im Gesetzesentwurf des BMELV zur Novellierung des Gentechnikgesetzes ist dieser Mindestabstand vorgesehen.

Die Bezirkregierung begleitet das Bundessortenamt bei seiner Entscheidung, den Versuchsanbau von gentechnisch verändertem Mais in Borken zu stoppen, da der 150 Meter Sicherheits-Mindestabstand nicht eingehalten wurde. Sollten die Weisungen des Bundessortenamtes, den Mais umzubrechen, nicht erfüllt werden, wird die Bezirksregierung die Sicherheitsanforderungen des Gentechnikgesetzes - falls erforderlich - per Ordnungsverfügung durchsetzen.

24.05.2007

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