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Bezirksregierung berechtigt, Elternbeiträge zu erhöhen

Münster. In der Auseinandersetzung um die Erhöhung der Kindergartenbeiträge in Gelsenkirchen hat das Oberverwaltungsgericht in Münster die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Münster als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde bestätigt. Danach ist die Bezirksregierung berechtigt, die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Wege der Kommunalaufsicht vorzunehmen. Der 15. OVG-Senat hat heute (25. Mai 2007) die Beschwerde der Stadt Gelsenkirchen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.Mai 2007 zurückgewiesen.

Die Stadt war eine Instanz weiter gegangen, weil es die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren wollte, das die kommunalaufsichtliche Verfügung der Bezirksregierung Münster als rechtmäßig bestätigt hatte.

Das Oberverwaltungsgericht hebt in seinem unanfechtbaren Beschluss hervor, dass eine Gemeinde von einer Erhöhung der Elterbeiträge nur dann absehen dürfe, "wenn die Elternbeiträge bereits in ihrer gegenwärtigen Höhe ein sozial noch vertretbares Maß erreicht haben". Diese Ausnahme liege im Fall der Stadt Gelsenkirchen schon deshalb nicht vor, weil die Stadt zuletzt im Jahr 1993 die Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder angehoben habe. Die Verringerung von Landeszuweisungen für die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder dürfe eine Gemeinde nicht ausschließlich durch Aufnahme von Krediten oder durch Steuern ausgleichen. Vielmehr müsse die Gemeinde auch eine Erhöhung der Elternbeiträge für solche Einrichtungen prüfen. (Az.: 15 B 778/07) Morgen (Freitag, 25. Mai) läuft die Frist ab, die die Bezirksregierung der Stadt Gelsenkirchen gesetzt hat. Bis dahin hat Gelsenkirchen Gelegenheit, einen eigenen Beschluss zu fassen, der die moderate Erhöhung der Beiträge um im Schnitt zwölf Prozent umsetzt. Damit könnte sie die Ersatzvornahme durch die Aufsichtbehörde abwenden. Die Bezirksregierung hatte im April die Erhöhung der Beiträge angeordnet.

Da Gelsenkirchen sich seit Jahren im Nothaushaltsrecht befindet und in diesem Jahr ein Defizit von 109,5 Millionen Euro veranschlagt, darf die Stadt nicht pauschal auf eine Beitragserhöhung verzichten und stattdessen weitere Kredite aufnehmen.

24.05.2007

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