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Zukunft des "Einkaufszentrums Bürgerho"?
Bezirksregierung Münster verhindert Ausbluten der Warendorfer Innenstadt
Münster / Warendorf. Was gehört in die Innenstadt, was darf auf der "grünen Wiese" oder am Stadtrand verkauft werden? Zu dieser Frage schlagen derzeit in Warendorf die Wogen hoch. Es geht um die Nutzungen der leer stehenden Geschäftsräume am August Wessing Damm / Hellegraben, auch als "Einkaufszentrum Bürgerhof" in der Diskussion. Ein Investor will hier unter anderem einen Drogeriemarkt und einen Heimtextilmarkt ansiedeln. Diese Nutzungen widersprechen aber dem neuen NRW-Landesentwicklungsprogramm "LEPro", das im Juli in Kraft getreten ist und das von den Stadtplanern berücksichtigt werden muss. "Die Bezirksregierung Münster greift nicht willkürlich in die kommunale Planungshoheit der Stadt Warendorf ein, wie es einige Politiker dargestellt haben", sagt Pressesprecherin Sigrun Rittrich. "Angesichts leer stehender Geschäfte und verödender Innenstädte hat die Landesregierung mit dem Gesetz beschlossen, die weitere Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels auf der grünen Wiese oder außerhalb des Zentrums zu unterbinden", erklärt Stadtplaner Michael Bongartz aus der Bezirksregierung. Neue Einzelhandelsgeschäfte sollen stattdessen in die Innenstädte, um die Zentren wieder lebensfähig und attraktiv zu gestalten. Dazu hat die Landesregierung bestimmte Leitsortimente aufgelistet, die unbedingt in die Innenstädte gehören. Auf der Basis dieser Vorgaben hat die Stadt Warendorf eine Einzelhandels-Sortimentsliste für ihr eigenes Stadtgebiet konkretisiert. Die Liste ist jedoch an einigen Punkten zu unpräzise und erfüllt nicht die neuen gesetzlichen Anforderungen zur Einzelhandelsentwicklung, wie eine Prüfung durch die Bezirksregierung ergab. "Mit Unterstützung der Bezirksregierung und der IHK (Industrie und Handelskammer) wurden die Planungen und das neue Einzelhandelskonzept von Warendorf deshalb an die gesetzlichen Anforderungen angepasst, sodass es der Stadt und potenziellen Investoren Planungs- und Rechtssicherheit bietet", erläutert Bongartz.
Im Auftrag der Stadt hat ein Gutachter die Auswirkungen der beabsichtigten Nutzungen durch einen Drogeriemarkt und das Wohn-Einrichtungshaus auf die Innenstadt untersucht und kommt ebenfalls zu der eindeutigen Empfehlung, derartige Läden an diesem Standort auszuschließen. Hier dürften nur Einzelhandelsgeschäfte angesiedelt werden, die nicht typisch für Innenstädte sind, um eine Schädigung des Zentrums zu verhindern. Drogeriemärkte und die meisten Artikel des Wohn-Einrichtungshauses gehörten dagegen vorrangig in die Innenstädte. Die Einschätzung des Gutachters wird von der Bezirksregierung geteilt, die zum Schutz der Geschäfte in der Innenstadt Bedenken gegen die Pläne vorgebracht hat. Bongartz: "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und sie ist ganz und gar nicht willkürlich. Sie beruht auf einer umfassenden Untersuchung des Einzelhandels in Warendorf und berücksichtigt die aktuelle Rechtslage. Sie soll verhindern, dass weitere Läden in der Innenstadt geschlossen werden müssen. Die Kaufmannschaft kann aufatmen." Am Hellegraben darf stattdessen ein so genanntes "nicht zentrenspezifisches Angebot" angesiedelt werden, wie zum Beispiel ein Baumarkt, ein Gartencenter oder ein Möbelhaus.
23.10.2007

