Sie sind hier:
Eilentscheidung Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Die Gelsenkirchener Richter heben hervor, dass die Beitragstabelle für die Bezieher von unteren Einkommen gar keine oder nur mäßige Beitragserhöhungen vorsieht und in den oberen Einkommensbereichen zumutbare (AZ: 15 L 450/07). So sollen die Monatsbeiträge bei einem Jahreseinkommen bis 15.000 Euro sogar um gut einen Euro sinken und dann erst ganz allmählich steigen. Erst bei einem Jahreseinkommen von 24.000 bis 36.000 Euro soll die Steigerung rund 5,50 Euro monatlich ausmachen. Etwa 6,60 Euro mehr monatlich müssen die Bezieher von Jahreseinkommen bis 72.000 Euro verkraften und erst über 96.000 Euro Jahreseinkommen steigt der Monatsbeitrag bis zu knapp 87 Euro. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auch auf die seit 2006 mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die sich für die Bezieher höherer Einkommen zunehmend stärker auswirken wird.
Der Stadtrat hatte die neue Beitragsstruktur, die von der Verwaltung Gelsenkirchens nach der Einigung mit der Bezirksregierung ausgearbeitet worden war, am 1. März 2007 abgelehnt. Daraufhin hat die Bezirksregierung im April die Erhöhung der Beiträge angeordnet. Dies war notwendig, da Gelsenkirchen aufgrund geringerer Landesmittel einen Einnahmeausfall von 1,25 Millionen Euro pro Jahr aufzufangen hat. Die Stadt befindet sich seit Jahren im Nothaushaltsrecht und veranschlagt in diesem Jahr ein Defizit von 109,5 Millionen Euro. Deshalb darf sie nicht pauschal auf eine Beitragserhöhung verzichten und stattdessen weitere Kredite aufnehmen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat Beschwerde gegen den Beschluss angekündigt.
22.05.2007

