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Bezirksregierung Münster überprüft Asbestbelastungen auf Straßenbaustellen

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Fräsmaschine beim abfräsen einer alten Fahrbahndecke.

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Münster. An Straßenbaustellen sind häufig große Fräsmaschinen zu sehen, die die alte Fahrbahndecke abfräsen. Der abgefräste asbesthaltige Straßenbelag wird dann unter großer Staubentwicklung auf die Ladeflächen von Lastwagen geschüttet. Ebenso heftig staubend verrichtet die hinterher fahrende Straßenkehrmaschine ihre Arbeit. Vor dem Staub müssen die Baustellenarbeiter und die Bevölkerung dringend geschützt werden.

Acht solcher Großbaustellen haben die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster im Jahr 2007 überprüft. Erst nachdem zwei innerstädtische Baustellen stillgelegt wurden, waren die beteiligten Unternehmen einsichtig und kümmerten sich um den erforderlichen Schutz von Mensch und Umwelt vor belasteten Stäuben.

Die alten Straßenoberflächen bestehen in NRW überwiegend aus einer Bitumenfahrbahn, in der Diabas- und Basaltgestein gebunden sind. Diese asbesthaltigen Steine werden beim Ausbau der alten Fahrbahn durch die rotierende Fräswalze zerschlagen; die dann deutlich sichtbare Staubwolke hat es in sich und kann bis zu 150.000 Asbestfasern je Kubikmeter Atemluft enthalten.

Im März 2007 trat eine neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 517) in kraft. Sie gilt gerade für diese Tätigkeiten wie Abfräsen, Aufnahme, Transport und Lagerung von gefrästen Straßenbelägen und Straßenaufbruch sowie für wieder eingebautes Recyclingmaterial im Straßenbau. Unter asbesthaltigem Material ist der Straßenbelag zu verstehen, in dem Asbest nachgewiesen wurde und dessen Asbestfaserkonzentration von 15.000 Fasern je Kubikmeter am Arbeitsplatz überschreitet.

Mittlerweile werden die Fräsbaustellen schon im Vorfeld bei der Bezirksregierung Münster angezeigt. Sie werden dann als "Asbestbaustellen" gekennzeichnet und es wird nur noch das Nassfräsverfahren angewandt. Die Kehrmaschine darf die abgefräste Straßenoberfläche anschließend nur noch nass reinigen. In bebauten Bereichen werden die Anlieger schriftlich informiert und ein von der Bezirksregierung Münster festgelegter Bereich von 15 Metern um die Frässtelle wird abgesperrt. Die Anlieger sollen in diesem Bereich ihre Fenster schließen und der Einzelhandel muss seinen Betrieb zeitweise unterbrechen. Der Gegenverkehr wird mit Tempo 30 auf der befeuchteten Gegenfahrbahn an der Fräsmaschine vorbeigeführt.

Das Land NRW geht bei eigenen Baustellen wegen des Diabas- und Basaltgesteins in den NRW-Straßenbelägen grundsätzlich von einer Überschreitung der Asbestfaserkonzentration von 15.000 Fasern je Kubikmeter am Arbeitsplatz aus. Das spart Kosten und Zeit für die Ermittlung der Asbestbelastung in jedem Einzelfall.

In 2007 wurden Baustellenleiter zu Lehrgängen entsandt und hinsichtlich der Asbestgefahren zur "fachkundigen Person" ausgebildet. Nach der neuen Technischen Regel sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der betroffenen Arbeitnehmer bereits in diesem Jahr vorgeschriebenen.

19.12.2007

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