Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Stadt Gelsenkirchen weiterhin im Nothaushaltsrecht

Münster/Gelsenkirchen. Die Bezirksregierung Münster hat das diesjährige Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Gelsenkirchen abgelehnt. Auch nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) befindet sich die Stadt Gelsenkirchen somit weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung, dem sogenannten Nothaushaltsrecht, da der Haushaltsausgleich von der Stadt in den kommenden Jahren nicht dargestellt werden konnte. Dies hat zur Folge, dass die Haushaltssatzung 2007 nicht wirksam werden kann und die Stadt die Restriktionen des Nothaushaltsrechts weiterhin beachten muss.

Nach eingehender Prüfung des zum zweiten Mal nach den Regelungen des NKF beschlossenen Haushalts ergibt sich aus den im Haushalt veranschlagten Gesamterträgen von 657,5 Millionen Euro und den Gesamtaufwendungen ein Jahresfehlbedarf von 109,5 Millionen Euro. Dieser liegt damit deutlich über dem Defizit des vergangenen Jahres und verringert das Eigenkapital der Stadt weiter.

18.07.2007

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info